So erkennt man Mogelpackungen
Gut zu wissen: Verdeckte Preiserhöhung
Innerhalb eines Jahres haben sich die Lebensmittel bei uns im Durchschnitt um mehr als 20 Prozent verteuert. Das hat die Verbraucherzentrale ausgerechnet. Schuld daran sind einerseits teurere Rohstoffe und die hohen Energiekosten bei der Herstellung. Andererseits erhöhen Hersteller aber auch regelmäßig ihre Verkaufspreise – bisweilen, ohne dass die Kunden das direkt merken. Die Rede ist von so genannten Mogelpackungen.
Mogelpackung - der Begriff bezeichnet Produkte, „deren Verpackung wenig Inhalt kaschiert“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Oder es geht dabei um verdeckte Preiserhöhung, also gleicher Inhalt für mehr Geld.
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Ohne Vergleichspreise kein Vergleich
Verbraucher können solche Mogelpackungen oft gar nicht erkennen, wenn sie die Vergleichspreise von vorher nicht parat haben. Denn die Hersteller arbeiten mit vielen Tricks. „Die Verbraucher merken dann oft erst zuhause, wenn sie das Müsli aus der Packung in ein Glas füllen, dass weniger als vorher drin ist“, sagt Armin Valet.
Hinweise für Preiserhöhungen
- Ein neuer Produktname geht auch gleich mit einer Preiserhöhung einher
- Eine neue Sorte bietet plötzlich weniger Inhalt, zum Beispiel bei Süßigkeiten, Joghurt oder Brotaufstrichen.
- Zucker- oder fettreduzierte Produkte suggerieren, dass sie gesünder sind. Der Preis ist dann oft höher.
- Die Verpackung und der Preis eines Produktes bleiben gleich, aber der Inhalt ist weniger.
- Ein Produkt wird in mehreren Varianten verkauft, zum Beispiel in der teureren Premiumvariante.
Mogelpackungen - besonders häufig bei Markenprodukten
Vor allem bei Markenprodukten beobachten die Verbraucherschützer häufig, dass Mogelpackungen in Umlauf gebracht werden. „Dann merkt man zum Beispiel, dass die Margarine, die vorher fürs Backen von zwei Kuchen gereicht hat, für den zweiten Kuchen nicht mehr reicht.“
Es sei beschämend, wenn Kunden, die jahrelang bestimmte Markenprodukte kauften, von den Herstellern so hinters Licht geführt würden, sagt Valet.
Verbraucherzentrale sieht Gesetzgeber in der Pflicht
Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass der Gesetzgeber nicht gegen diese Art der Verbrauchertäuschung vorgeht. Eigentlich sollte die Angabe des Grundpreises pro 100 Gramm oder pro Kilogramm eines Produktes für mehr Transparenz sorgen. „Das hilft aber nicht“, sagt Armin Valet. Denn auch dazu müssten Verbraucher wissen, was ein Produkt vor der Erhöhung gekostet hat.
Die Forderungen an die Politik sind für die Verbraucherschützer klar. „Es darf nicht erlaubt sein, die Füllmenge zu reduzieren und die Verpackung gleich groß zu lassen.“ Zumindest nicht, ohne die Verbraucher eindeutig darauf hinzuweisen.
Verbraucherzentrale führt Liste mit Mogelverpackungen
Liste mit Mogelpackungen
www.vzzhh.de
Die Verbraucherzentrale in Hamburg führt eine Liste mit Mogelverpackungen. „Die Produkte, die hier aufgeführt sind, haben Verbraucher entlarvt und uns darüber informiert“, erklärt Armin Valet. „Wir könnten das gar nicht leisten, alle Produkte durchzugehen, um zu sehen, ob sie Mogelpackungen sind.“
Wer eine Mogelpackung entdeckt, kann sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg melden.