Mehrfamilienhäuser in einer Straße (Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)

Wohngeld – wem steht es zu, wie viel bekommt man?

Martina Kind, mit Informationen von Yvonne Schleinhege   05.01.2023 | 09:53 Uhr

Das Wohngeld unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Seit dem 1. Januar ist nicht nur die Höhe des staatlichen Mietzuschusses aufgestockt worden. Es sind auch deutlich mehr Menschen antragsberechtigt. Was man über das Wohngeld wissen muss.

Zum 1. Januar 2023 ist die umfassende Wohngeld-Reform bundesweit in Kraft getreten: Ab sofort werden beim Wohngeld nicht nur die Miete und die kalten Nebenkosten, sondern erstmals auch die Heizkosten bezuschusst. Eingeführt wurde auch eine Klimakomponente, um die Mieterhöhungen wegen energetischer Gebäudesanierungen zu berücksichtigen.

Die Höhe der staatlichen Hilfe wurde zudem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Und dank der durch die Reform gestiegenen Einkommensgrenze haben im Saarland nach Einschätzung der Kreise jetzt mehr als drei Mal so viele Menschen wie bisher Anspruch auf Wohngeld.

Saar-Behörden rechnen mit tausenden Wohngeld-Anträgen
Audio [SR 3, Yvonne Schleinhege, 05.01.2023, Länge: 03:10 Min.]
Saar-Behörden rechnen mit tausenden Wohngeld-Anträgen
Zum Jahreswechsel ist die größte Wohngeldreform in der deutschen Geschichte gestartet. Das neue "Wohngeld Plus" soll mehr Menschen zur Verfügung stehen und es gibt mehr Geld. Auch im Saarland rechnen die zuständigen Behörden mit tausenden neuen Anträgen.

Die Landkreise rechnen künftig mit mehr als 62.000 Empfängern in über 23.000 Haushalten – bisher erhalten im Saarland rund 19.000 Menschen in mehr als 7000 Haushalten Wohngeld. Doch wer hat eigentlich einen Anspruch auf die staatliche Hilfe, wo beantragt man sie und welche Faktoren entscheiden darüber, wie viel Geld man bekommt?



Für wen ist das Wohngeld (Plus)?

Mit dem Wohngeld sollen Menschen mit geringem Einkommen bei der Zahlung ihrer Wohnkosten finanziell unterstützt werden – dazu zählen vor allem einkommensschwache Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren.

Auf Antrag erhalten Mieterinnen und Mieter einen Zuschuss zu ihrer Miete. Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung können das Wohngeld als sogenannten Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen. Hier könnten zum Beispiel die Kreditkosten übernommen werden.

Was viele nicht wissen: Neben Rentnerinnen und Rentnern sowie Alten- oder Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern können auch Auszubildende und Studierende, die keinen Anspruch auf BaföG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten, Wohngeld beantragen. Gleiches gilt für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

Gestiegene Heizkosten: Inwieweit entlastet das Wohngeld?

Eine dauerhafte Heizkostenkomponente soll die steigenden Energiekosten abfedern. Die Höhe der Heizkostenkomponente beträgt zwei Euro pro Quadratmeter und wird bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen.

Bei der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes wird die Höhe der Komponente erstmals wieder am 1. Januar 2024 überprüft. So soll sichergestellt sein, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Heizkosten dauerhaft bezahlen können.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Kein Wohngeld bekommen nach Angaben des Bundesbauministeriums diejenigen, die bereits andere Sozialleistungen erhalten. Dazu zählen zum Beispiel das Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe).

Bei all diesen Sozialleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.

Kein neuer Antrag notwendig
Bürgergeld wird automatisch zum Jahreswechsel ausgezahlt
Ab dem 1. Januar gibt es kein Hartz IV mehr. An seine Stelle rückt dann das Ende November vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Bürgergeld. Dieses wird laut den Jobcentern automatisch zum Jahreswechsel ausgezahlt; Leistungsberechtigte müssen somit keinen neuen Antrag stellen.

Wie viel Wohngeld kann man bekommen?

Wie es mit dem Anspruch auf Wohngeld ganz grundsätzlich aussieht, kann in einem ersten Schritt ein Online-Wohngeldrechner beantworten. Diesen findet man ebenfalls auf der Seite des Bundesbauministeriums. Er bietet allerdings nur einen ersten Orientierungspunkt.

Gleiches gilt auch für die Wohngeldhotline des Regionalverbandes Saarbrücken und den Landkreis Saarlouis. Hier können Bürgerinnen und Bürger zumindest eine unverbindliche Tendenz bekommen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten.

Höhe des Wohngeldes: Mehrere Faktoren entscheidend

Über die Höhe des Wohngeldes entscheiden gleich mehrere Faktoren, weshalb die Rechnung auch so kompliziert ist und die individuellen Zahlungen von den Durchschnittswerten merklich abweichen können:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des monatlichen Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern)

Die anrechenbare Miete ist gedeckelt; die Höchstgrenze kann je nach Region dabei variieren. Aktuell gibt es sieben verschiedene Mietstufen für die Wohngeldberechnung. Zu welcher Stufe der eigene Wohnort gehört, kann hier nachgelesen werden. Saarbrücken zählt beispielsweise zu Stufe III, Saarlouis zu II und Sankt Wendel zu I. Als Faustregel gilt: Wer wenig verdient und hohe Ausgaben fürs Wohnen hat, weil er in einer teuren Stadt lebt, bekommt die größte Unterstützung.

Beispielrechnungen mit Online-Wohngeldrechner

Beispiel 1: Eine alleinerziehende Mutter zweier Kinder, die in Saarbrücken wohnt, für die Kaltmiete ihrer Wohnung 650 Euro zahlt und auf ein monatliches Gesamteinkommen von 1465 Euro kommt, hat laut dem Online-Wohngeldrechner des Bundes einen Anspruch auf 421 Euro Wohngeld. Beträgt das Einkommen 400 Euro netto mehr, gibt es immerhin noch 255 Euro Wohngeld. Ab einem Gesamteinkommen von 2450 Euro besteht kein Anspruch mehr.

Beispiel 2: Einer alleinstehenden Rentnerin, die ein monatliches Gesamteinkommen von 766 Euro hat und eine Bruttokaltmiete von 335 Euro für eine Wohnung in Saarwellingen (Stufe I) zahlt, steht Wohngeld in Höhe von 250 Euro zu.

Andreas Westrich, Leiter der Wohngeldstelle des Regionalverbandes und des Landkreises Saarlouis, warnt allerdings davor, die Ergebnisse von Online-Wohngeldrechnern als gültig zu betrachten. „Der Wohngeldrechner kann wirklich nur eine Tendenz zeigen. In der Praxis erleben wir es leider sehr oft, dass Leute diesen Wohngeldrechner nutzen und die haben dann auch eine Erwartungshaltung, dass dieser Betrag rauskommt. Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, das ist so gut wie nie der Fall.“ Besser sollte man sich bei diesem Thema also persönlich beraten lassen.

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Wo und wie im Saarland Wohngeld beantragt werden kann

Bei der Antragstellung gibt es Hilfe bei den örtlichen Wohngeldstellen, die es in jedem saarländischen Landkreis gibt. Dort kann der Antrag in Papierform gestellt werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Antrag elektronisch auszufüllen.

Dem Antrag müssen einige Dokumente beigefügt werden. Dazu gehören Einkommensnachweise oder Unterlagen über die Vermögenswerte. Mieterinnen und Mieter müssen zudem einen Nachweis ihres Mietvertrages anhängen. Bei einer eigenen Immobilie ist ein Eigentumsnachweis notwendig, dazu die Unterlagen zu den Krediten oder auch der Grundsteuerbescheid. Die Wohngeldstelle kann darüber hinaus noch weitere Unterlagen anfordern.

Das Wohngeld soll künftig für 18 statt zwölf Monate bewilligt werden. Bis der Antrag bearbeitet ist, kann es momentan allerdings dauern. „Eine Bearbeitsungszeit von etwa drei Monaten dürfte derzeit realistisch sein“, so Westrich. Durch die aktuell steigende Zahl von Anträge im Saarland komme es zu längeren Bearbeitungszeiten.

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