Ein Mann hält Geldscheine in der Hand. (Foto: picture alliance / Klaus Ohlenschläger)

Dubiose Portale locken mit hohen Zinsen

  18.07.2020 | 16:50 Uhr

Stiftung Warentest hat Festzinsangebote im Internet unter die Lupe genommen und kommt zu einem vernichtenden Urteil: Im besten Fall sind sie nur riskant, im schlechtesten Fall sogar Betrug.

Im Internet gibt es zahlreiche Portale, die mit hohen Festzinsen werben. Da werden zum Beispiel 3,45 bis 4,65 Prozent Zinsen für ein ein- bis dreijähriges Festgeld bei einer Anlagesumme von 50.000 Euro geboten. Doch wie geht das in Zeiten von Niedrigzinsen?

Gar nicht, lautet die Antwort von Finanztest. Die Prüfer haben Portale wie Sparpiloten, Deutsche Geldanlage, Zins24 oder SG Sichere Geldanlagen getestet und kommen zu dem Ergebnis: Die Portale versuchen in der Regel, Sparer übers Ohr zu hauen. In einigen Fällen ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft.

Riskante Beteiligungen

Hinter vielen Onlineangeboten für Festzinsanlagen, die für hohe und sichere Zinsen werben, stecken häufig riskante Beteiligungen an Firmen. Diese unterliegen - anders als Banken - keiner Einlagensicherung. Auf die Risiken, die mit Investitionen in Immobilien, eine Zanderproduktionsanlage oder Bäume in Costa Rica verbunden sein können, weisen die Portale in ihrer Werbung nicht hin. Bekommen die Firmen, in die das Geld investiert wird, Schwierigkeiten, können Sparer ihre gesamte Einlage verlieren.

Woran erkennt man unseriöse Angebote?

Finanztest hat eine Liste von Kriterien zusammengestellt, wie man betrügerische Angebote erkennen kann. Je mehr der folgenden Merkmale auf ein Angebot zutreffen, desto wahrscheinlicher ist es, dass es riskant oder betrügerisch ist:

Zinsen: Der Anbieter bietet Zinsen für Festgeldangebote an, die aktuell am Markt nicht erzielbar sind.

Impressum: Ein Impressum mit Namen, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse und Handelsregisternummer des Anbieters ist auf der Plattform nicht zu finden.

Fake: Die angegebene Handelsregisternummer existiert nicht. Oder es ist eine Firma eingetragen, die Geschäfte betreibt, die nichts mit dem Angebot auf der Plattform zu tun haben.

Anbieter: Über das Unternehmen ist kaum etwas bekannt oder es wurde öfter umbenannt.

Information: Es gibt weder ausführliche Unterlagen noch einen Prospekt.

Vertragspartner: Es ist unklar, wer genau Vertragspartner ist.

Ausland: Der Anbieter wirbt für ein lukratives Zinsangebot auf einer deutschen Internetseite mit der Endung „.de“, sitzt aber im Ausland. Dort ist er im Betrugsfall nur schwer zu belangen.

Vertrieb: Es rufen ständig Vermittler an, die zur Eile drängen, weil das Topzinsangebot nur für kurze Zeit gilt.

Aufsicht: Das Unternehmen wirbt damit, dass es von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert wird. Eine solche Werbung mit der Aufsicht ist verboten.

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