Weiter Ausnahmen für kleinen Grenzverkehr
Frankreich hat seine Einreiseregeln zum 31. Januar noch einmal verschärft: Jetzt gilt auch für Reisen auf dem Landweg die Pflicht, einen negativen PCR-Test vorzulegen. Eine Ausnahme gilt unter anderem für den kleinen Grenzverkehr.
Seit Mitternacht müssen alle Menschen, die aus einem EU-Land nach Frankreich einreisen einen negativen PCR-Test vorlegen. Das gilt nun auch für die Einreise mit dem Auto oder mit dem Zug. Die französische Polizei will an den Landgrenzen stichprobenartig kontrollieren.
Ausnahmen gibt es in den Grenzregionen. All diejenigen, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten, oder umgekehrt, müssen beim Grenzübertritt nach Frankreich keinen negativen PCR-Test vorlegen. Das hatte Frankreichs Premierminister Jean Castex bereits am Freitagabend erklärt.
24-Stunden-Regel in der Grenzregion
Das nun veröffentlichte Dekret zu den neuen Corona-Maßnahmen der französischen Regierung sieht weitere Ausnahmen vor. Wer sich maximal 24 Stunden in Frankreich aufhält und sich im Umkreis von 30 Kilometern von seinem Wohnort bewegt, darf ebenfalls ohne negativen PCR-Test einreisen. Für diese Ausnahmeregelung hatte sich der Forbacher Abgeordnete Christophe Arend eingesetzt.
Auch wer Waren nach Frankreich transportiert, ist von der Verschärfung ausgenommen. Menschen, die dringende berufliche Angelegenheiten in Frankreich zu erledigen haben, sind ebenfalls von der Testpflicht befreit. Allerdings müssen alle Menschen, die unter diese Ausnahmeregelungen fallen, mit einem Dokument, etwa einer Arbeitgeberbescheinigung, nachweisen, dass sie von der PCR-Test-Pflicht ausgenommen sind.
Zusätzlich müssen alle, die nach Frankreich fahren, eine sogenannte "déclaration sur l'honneur" mit sich führen. Auf dem Formular müssen Einreisende bestätigen, dass sie keine Coronasymptome haben und in den vergangenen zwei Wochen keinen Kontakt zu infizierten Personen hatten. Das Schreiben kann auf der Seite des französischen Innenministeriums heruntergeladen werden - bislang allerdings nur in französischer Sprache.
Der saarländische SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Petry begrüßte die Ausnahmeregelung in Frankreich für Berufspendler und den kleinen Grenzverkehr. "Wir sollten in Deutschland nicht dahinter fallen", sagte Petry. Gemeinsamer und abgestimmter Gesundheitsschutz sei das Gebot. "Wir brauchen in Europa möglichst lange offene Grenzen."
Einreisen von außerhalb der EU nur mit triftigem Grund
Frankreich hatte am Freitagabend angekündigt, seine Corona-Maßnahmen zu verschärfen. Der Reiseverkehr mit Nicht-EU-Ländern ist seit Sonntag nur noch mit triftigem Grund möglich, Einkaufszentren mit mehr als 20.000 Quadratmeter Fläche, die keine Lebensmittel verkaufen, müssen schließen. Die französische Regierung hat vorerst keinen neuen Lockdown beschlossen, allerdings erklärte Premierminister Castex, die kommenden Tage seien entscheidend, was einen neuen Lockdown angeht.
In den vergangenen Wochen ist die Zahl der Neuinfektionen in Frankreich wieder angestiegen, im Schnitt auf mehr als 20.000 Fälle pro Tag.
Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 31.01.2021.