TÜV-Auflagen für Umzüge vereinheitlicht
Das Verkehrsministerium will für 2026 die Auflagen für Fastnachtsumzugswagen vereinheitlichen. Mit den Straßenverkehrsbehörden, Kreisen und Städten werde derzeit an Lösungen gearbeitet. Außerdem soll es für 2026 ein InfoBlatt für die Vereine und Wagenbauer geben. In diesem Jahr hatten unklare Vorschriften und abweichende Prüfverfahren für Unsicherheiten gesorgt. Das Ministerium rückt damit nicht von der Empfehlung ab, die Wagen TÜV-prüfen zu lassen. Die letzte Entscheidung liegt weiter beim Veranstalter. Er muss im Schadensfall die Haftung übernehmen. SAARTEXT vom 12.04.2025