Erste Konsequenzen der Justiz
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken darf einen fragwürdigen IT-Dienstleister aus dem Saarland nur noch nach Rücksprache mit der Behördenleitung beauftragen. Das teilte das Justizministerium mit. Der SR hatte über Unregelmäßigkeiten im Privatkundengeschäft des Betriebs berichtet. Gleichzeitig hat dieser häufiger für Ermittlungsbehörden gearbeitet. 2024 hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken einen Auftrag an den Anbieter vergeben, während sie gegen den Inhaber ermittelt hatte. Bisher wurden alle Verfahren gegen den Anbieter mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt. SAARTEXT vom 11.03.2025