Telefonische Krankschreibung möglich
Ab sofort sind bei Erkältungsbeschwerden Krankschreibungen auch wieder telefonisch möglich. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken geeinigt. Der Krankenschein kann einmalig telefonisch um sieben Tage verlängert werden. Ob ein Praxisbesuch nötig ist, liegt im Ermessen der Ärztinnen und Ärzte. Das gilt vorerst bis Ende November. Der Saarländische Hausärzteverband bewertet das positiv. Verbandsvorsitzender Kulas sagte dem SR, diese Regelung sei im Sinne der Hausärzte und genau das, was sie lange gefordert hätten. SAARTEXT vom 05.08.2022