Eilantrag gegen Kontaktbeschränkung
Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis ist ein Normenkontrolleilantrag gegen die Kontaktbeschränkung im Rahmen der Coronaverordnung eingegangen. Das hat das OVG mitgeteilt. Es gehe um die Regelung, dass private Zusammenkünfte auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt sind. Dagegen gehe die Klägerin vor. Sie sehe sich gehindert, ihre Enkel gemeinsam mit deren Eltern und ihrem Mann zu treffen. Die Kontaktbeschränkung sei zu unbestimmt und stelle einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar. SAARTEXT vom 13.01.2021