Holzpellets in der Hand der Hausbesitzerin. Dahinter das Display der Heizung mit dem Touchscreen-Bildschirm zur Bedienung der Anlage. (Foto: IMAGO / MiS)

Wer hat Anspruch auf Härtefallhilfen bei Öl und Pellets?

  31.03.2023 | 12:33 Uhr

Wer mit Öl oder Pellets heizt, ist bei den Härtefallhilfen vom Staat bisher leer ausgegangen. Das soll sich nun aber ändern: Bund und Länder haben sich auf die Details für die Unterstützung geeinigt. Welche Voraussetzungen für den Antrag gelten, haben wir hier zusammengefasst.

Haushalte, die mit Öl, Pellets, Hackschnitzeln oder ähnlichen Mittel heizen, sollen nun ebenfalls eine Entlastung erhalten. Die Kunden können so eine Unterstützung von maximal 2000 Euro erhalten. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt.

Barke rechnet mit mehr als 100.000 Anträgen

Um das Geld zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Saar-Wirtschaftsminister Jürgen Barke (SPD) geht derzeit davon aus, dass das ab Anfang Mai möglich sein wird. Über den genauen Termin will das Land aber auch auf der Website Saarland.de informieren.

Wenn es soweit ist, rechnet Barke mit vielen Anträgen. "Ich gehe davon aus, dass wir allein im Saarland deutlich über 100.000 Anträge haben werden", sagte er im SR-Interview. Wann die Kunden dann ihr Geld erhalten, steht derzeit allerdings noch nicht fest. Er wolle keine falschen Erwartungen wecken, so Barke, vielleicht könnten die ersten Auszahlungen aber bereits Ende Mai möglich sein.

"Gehe davon aus, dass wir deutlich über 100.000 Anträge allein im Saarland haben werden"
Audio [SR 3, Interview: Simin Sadeghi / Jürgen Barke, 31.03.2023, Länge: 04:12 Min.]
"Gehe davon aus, dass wir deutlich über 100.000 Anträge allein im Saarland haben werden"

Fest steht bereits, dass die Hilfen zunächst nur online beantragt werden können. Dafür wird zurzeit extra ein volldigitales Antragssystem entwickelt. Für Menschen, die ihren Antrag nicht digital stellen können, soll es eine andere Lösung geben.

Rückwirkend für 2022

Doch wer hat überhaupt Anspruch auf die Härtefallhilfen? Um einen Antrag zu stellen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Zum einen werden nur Rechnungen aus einem bestimmten Zeitraum zum Antragsverfahren zugelassen. "Es geht um Rechnungen, die in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erstellt worden sind für die Beschaffung der entsprechenden Heizmittel", erläutert Barke.

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Festgelegter Referenzpreis entscheidend

Zum anderen spielt auch der Referenzpreis der jeweiligen Heizmittel eine Rolle. Er wurde von Bund und Ländern über den Vergleich der Kosten mit dem Durchschnittswert des Jahres 2021 ermittelt. Für Öl liegt er demnach bei 71 Cent pro Liter inklusive Umsatzsteuer, für Pellets bei 24 Cent pro Kilo inklusive Umsatzsteuer.

"Wenn die Rechnung über dem Doppelten des Referenzpreises liegt, werden 80 Prozent davon erstattet werden können bis zum Maximalbetrag von 2000 Euro", so der Saar-Wirtschaftsminister. Eine Einschränkung gibt es dabei dann aber dennoch: "Es gibt eine Schwelle von mindestens 100 Euro, die überschritten sein muss."

Berechnungsbeispiele

Die genaue Förderhöhe wird nach Angaben der Landesregierung mit folgender Formel berechnet:
Zuschuss = 0,8 𝑥 (Rechnungsbetrag 2022−2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

  • Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000x1,6) - 2 x (3.000x0,71)) = 432 Euro.
  • Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((4.000x0,7) - 2 x (4.000x 0,24))= 704 Euro.

Alle Referenzpreise sowie weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie auch auf Saarland.de.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-"Region am Mittag" am 31.03.2023 berichtet.

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