Martin Welker auf dem Weg in den Gerichtssaal. (Foto: Imago/BeckerBredel)

Welker wegen Waffenbesitzes vor Gericht

mit Informationen von Thomas Gerber   25.11.2022 | 16:15 Uhr

Der beurlaubte Geschäftsführer der Saarbrücker Wirtschaftsförderung GIU, Martin Welker, muss sich ab Freitag wegen illegalen Waffenbesitzes vor Gericht verantworten. Die Waffe war 2021 bei einer Durchsuchung in Welkers Anwaltskanzlei entdeckt worden.

Bereits am kommenden Freitag findet der Prozess gegen den beurlaubten Geschäftsführer der Saarbrücker Wirtschaftsförderung GIU Martin Welker statt. Er muss sich wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten. Dies bestätigt das Amtsgericht Neunkirchen auf SR-Anfrage.

Gegen Welker sei zunächst ein Strafbefehl über 6000 Euro verhängt worden. Da er dagegen Einspruch eingelegt habe, komme es jetzt zum Prozess. Die Waffe – ein Trommelrevolver – war im vergangenen Jahr bei einer Hausdurchsuchung in Welkers Neunkircher Anwaltskanzlei in einem Safe entdeckt worden.

Dabei handelte es sich offenbar um die Durchsuchungsaktion, bei der auch 389.000 Euro in bar sichergestellt werden konnten.

Waffe soll "für Mandantin verwahrt" worden sein

In beiden Fällen wies Welker die Schuld von sich. Das Geld sei kein Schmiergeld für Welker im Zusammenhang mit einem Auftrag beim Bau des Ludwigsparkstadions, sondern ein befreundeter Bauunternehmer habe es ohne sein Wissen da oben deponiert. Die Waffe habe er lediglich für eine Mandantin verwahrt.

Falls Welker damit nicht durchkommt, könnte es für ihn noch teurer werden als im Strafbefehl. Da war man noch von 60 Tagessätzen à 100 Euro ausgegangen. Inzwischen aber ist hinlänglich bekannt, dass Welker jüngst 1,8 Millionen Honorarnachzahlungen von der GIU bekommen hat. Der Tagessatz könnte dementsprechend deutlich höher ausfallen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 25.11.2022 berichtet.


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