Ab Freitag keine Testpflicht mehr im Einzelhandel
Das Saarland lockert ab Freitag weitere Corona-Beschränkungen. Die Testpflicht im Einzelhandel entfällt und private Treffen sind weniger streng geregelt. In der Außengastronomie fällt die Testpflicht eine Woche später weg.
Wegen der sinkenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus im Saarland hat der Ministerrat zahlreiche Lockerungen ab diesen Freitag (4. Juni) beschlossen.
Die Änderungen im Einzelnen:
Im Einzelhandel entfällt dann die Testpflicht.
Bei privaten Treffen drinnen dürfen weiter bis zu fünf Personen zusammen kommen, aber die Anzahl der Haushalte spielt anders als bisher keine Rolle mehr.
Kontaktsport innen wird mit tagesaktuellem negativen Test erlaubt.
Minderjährige werden beim Kontaktsport im Außenbereich von der bisherigen Testpflicht entbunden.
Zudem werden Besuche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern erleichtert. So dürfen Tagespflege-Einrichtungen unter Eigenverantwortung der Träger wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Zudem müssen sich vollständig Geimpfte und Genesene vor einem Besuch nicht mehr testen lassen. Patienten in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen dürfen täglich von einer Person für eine Stunde besucht werden.
Musikschulen dürfen ihren Gruppenunterricht wieder größenunabhängig durchführen. Desweitern kann Gesang und Blechblasmusik wieder stattfinden. Das gilt auch für kontaktfreie kulturelle Angebote im Innen- und Außenbereich. Für diese Lockerungen ist allerdings ein negativer Testnachweis vorausgesetzt.
Bei standesamtlichen Trauungen kann der Kreis der Teilnehmenden nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden erweitert werden.
Bei körpernahen Dienstleistungen ist nach SR-Informationen nach wie vor ein negativer Test nötig.
In einem nächsten Schritt wird am 11. Juni die Testpflicht in der Außengastronomie sowie bei privaten Treffen im Außenbereich entfallen.
Weiterhin engmaschige Kontrolle
„Wir haben uns dazu entschieden, der Empfehlung durch die Experten zu folgen und in die grüne Stufe überzugehen“, erklärte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) die Entscheidung für die Lockerungen. Das Ministerium werde das Infektionsgeschehen aber weiterhin engmaschig kontrollieren, um schnell handeln zu können, sollten Änderungen eintreten. Bachmann appellierte trotz der Lockerungen und sinkenden Zahlen zur Vorsicht und Einhaltung der bestehenden Regeln.
Ferienfreizeiten und Hotelbetrieb
Zugleich kündigte sie an, dass in den Sommerferien Ferienfreizeiten mit einer Gruppengröße von bis zu 20 Kindern zuzüglich Betreuungspersonal durchgeführt werden können. Vorrausetzung sind ein negativer Testnachweis bei Anreise sowie ein erneuter Testnachweis alle 48 Stunden. Diese Regelung wird analog auch für den Hotelbetrieb gelten.
Kulturbetriebe müssen warten
Die Landesregierung will außerdem ein Konzept erarbeiten, das weitere Stufen für Sport-, Kultur- und private Veranstaltungen beinhaltet. Das Konzept will die Landesregierung nächste Woche vorstellen.
Der Ministerrat appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin so oft wie möglich vom Testangebot Gebrauch zu machen.
Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 01.06.2021 berichtet.