Verfahren gegen Ex-JU-Chef gegen Geldauflage eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Landesvorsitzenden der Jungen Union, Frederic Becker, gegen Auflagen vorläufig eingestellt. Gegen ihn war wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung ermittelt worden.
Im November war Frederic Becker nach nur sechs Monaten im Amt überraschend zurückgetreten. Kurz nach seinem Rücktritt war bekannt geworden, dass mehrere Frauen aus der JU dem damals 31-Jährigen sexuelle Belästigung vorgeworfen hatten. Dabei soll es um verbale Anspielungen und ungewollte Berührungen gegangen sein.
Nach den Medienberichten hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Ermittlungen aufgenommen. Diese werden nun eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, muss Becker 4000 Euro an Opferschutzeinrichtungen zahlen sowie persönlich an die Geschädigten schreiben.
"Kein Schuldvorwurf"
Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen sei "keine Feststellung eines Schuldvorwurfs verbunden", teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Die Erfüllung der Auflagen sei aber geeignet, "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen", sagte er. Wenn der Beschuldigte die Auflagen erfülle, werde das Verfahren endgültig eingestellt.
Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht am 26.05.2023 berichtet.