Volleyball in einer Sporthalle (Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Eibner-Pressefoto/G. Santemiz)

Hallengebühren bleiben zwei Jahre umsatzsteuerfrei

  10.12.2022 | 11:33 Uhr

Vereine müssen voraussichtlich auch in den kommenden zwei Jahren keine Umsatzsteuer auf die Hallennutzung entrichten. Das hat das saarländische Innenministerium auf SR-Anfrage mitgeteilt. Damit widerspricht das Ministerium der Darstellung der Stadt Sulzbach.

Am Donnerstag hatte der Sulzbacher Stadtrat in seiner letzten Sitzung entschieden, die Hallengebühren wegen der drohenden Umsatzsteuerpflicht für Vereine abzuschaffen.

Hintergrund der Entscheidung sind Änderungen am Umsatzsteuerrecht, die am 1. Januar in Kraft treten. Dann müssten die Vereine auf ihre Hallengebühren zusätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen.

Freistellung für Vereine wird verlängert

Laut Innenministerium wird die Freistellung von der Umsatzsteuer für Vereine noch im Dezember für zwei Jahre verlängert. Innenminister Reinhold Jost (SPD) erklärte, die Stadt dürfe auch nicht komplett auf Gebühren verzichten, da sie nach Kommunalrecht einen möglichst kostendeckenden Betrieb der Hallen gewährleisten müsse.

Eine Ermäßigung bei den Hallengebühren sei für gemeinnützige Vereine zulässig, aber kein völliger Verzicht, da in diesem Fall die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt würden.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 10.12.2022 berichtet.


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