Schadensgebiete werden erweitert
Die Liste der Schadensgebiete, die von den Unwettern im Mai und Juni betroffen sind, wird ausgeweitet. Wie das saarländische Finanzministerium mitteilte, gehören unter anderem ab sofort auch St. Ingbert-Hassel, Bliesmengen-Bolchen, Landsweiler und Weiskirchen dazu.
Finanzminister Peter Strobel (CDU) erklärte, die hohe Anzahl bereits vorliegender Anträge auf Soforthilfe mache deutlich, dass es einen hohen Hilfebedarf gebe. „Damit können wir zumindest einen kleinen finanziellen Beitrag zur Linderung der Notlage leisten“, so Strobel.
Folgende Orte wurden in die Liste der Schadensgebiete aufgenommen:
Für das Unwetter am 31. Mai auf 01. Juni 2018:
Die Ortsteile St. Ingbert-Hassel, Rentrisch und Oberwürzbach sowie Kleinblittersdorf-Sitterswald.
Für das Unwetter am 09. Juni 2018:
Die Ortsteile Bebelsheim und Bliesmengen-Bolchen der Gemeinde Mandelbachtal.
Für das Unwetter am 11. Juni 2018:
Die Ortsteile Lebach (Stadt), Aschbach, Gresaubach, Thalexweiler, Steinbach (Stadt Lebach) und Landsweiler in der Gemeinde Lebach sowie Heusweiler-Holz und alle Ortsteile der Gemeinden Schmelz, Eppelborn, Wadern und Weiskirchen sowie der Ortsteil Namborn-Furschweiler.
Antragsfrist verlängert
Die Antragsfrist wurde bis zum 30. September verlängert. Betroffene Bürger können sich laut Landesregierung entweder direkt an ihre Gemeinde oder auch an den zuständigen Landkreis wenden.
Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 28.08.2018 berichtet.