Unterlassungsklage gegen Welker in Teilen stattgegeben
Im Streit zwischen dem Bauunternehmen Peter Gross und dem GIU-Chef Martin Welker hat das Landgericht am Montag der Unterlassungsklage in Teilen stattgegeben. Welker behauptete, er habe sich zu keinem Zeitpunkt öffentlich über die Firma Peter Gross geäußert.
Die 16. Zivilkammer hat entschieden, dass Welker untersagt ist, öffentlich zu behaupten, dass es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Ludwigsparkstadion um Fälle der Korruption sowie Minderbezahlung der von dem St. Ingberter Bauunternehmen Peter Gross eingesetzten Mitarbeiter gehe.
Berufung möglich
Welker behauptete, ihm seien von den Medien Äußerungen in den Mund gelegt worden, die er entweder gar nicht oder nicht in diesem Wortlaut getätigt habe. Im Übrigen hätten die verbreiteten Meldungen alle einen wahren Kern. Vor zwei Wochen hatte Welker seine Äußerungen gegen Gross bereits stark relativiert.
Der weitergehende Antrag, der insbesondere Äußerungen zur Abrechnung von Leistungen durch das Bauunternehmen, Äußerungen zur vermeintlichen Mangelhaftigkeit der ausgeführten Arbeiten und Äußerungen im Ermittlungsverfahren betrifft, wurde jedoch zurückgewiesen.
Gegen das Urteil können die Parteien am Saarländischen Oberlandesgericht in Berufung gehen.