Hallengebühren in den Kommunen könnten steigen
In den saarländischen Städten und Gemeinden werden zum Jahreswechsel einzelne Gebühren steigen. Auf bestimmte Leistungen muss ab dann Umsatzsteuer abgeführt werden. Das könnte die Vermietung von Sportplätzen, Hallen und Bürgerhäusern verteuern. Aber auch für die interkommunale Zusammenarbeit tun sich Probleme auf.
In vielen saarländischen Rathäusern werden derzeit alle Einnahmearten darauf überprüft, ob sie ab dem kommenden Jahr umsatzsteuerpflichtig sind. Denn zum Jahresende läuft eine Übergangsfrist für eine gesetzliche Neuregelung bei der Umsatzsteuer aus. Die war nötig geworden, da die alte Regelung nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofes gegen europäische Vorgaben verstoßen hatte.
Fairen Wettbewerb für Privatanbieter sicherstellen
Konkret geht es dabei um die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, mit der die EU gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft sicherstellen will. "Leistungen der öffentlichen Hand fallen nach der Richtlinie ausnahmsweise nur dann nicht unter die Umsatzsteuer, wenn sie hoheitlich tätig wird und diese hoheitliche Tätigkeit auch nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen kann", erklärt der Geschäftsführer des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, Stefan Spaniol.
Saarbrücken stellt 900 Einnahmearten auf den Prüfstand
Die Abgrenzung, welche Leistungen hoheitlich sind - und welche zumindest theoretisch auch von einem privaten Anbieter erbracht werden könnten, ist dabei gar nicht so einfach. In Saarbrücken etwa wurde bereits kurz nach Inkrafttreten der Neuregelung 2016 mit der Umsetzung begonnen. Seither wurden nach Angaben der Stadt mehr als 900 Einnahmearten untersucht.
Hallenmiete und Parken in bestimmten Bereichen wird teurer
"Allgemein gesagt wird der Verkauf von Waren und Gegenständen, die Überlassung von Hallen und Sportplätzen, die Anmietung von Bürgerhäusern und Festhallen, das Parken in bestimmten Bereichen und die Dienstleistungen, die auch private Unternehmer erbringen können, besteuert und damit teurer werden", teilte die Stadt auf SR-Anfrage mit.
Wie stark die Gebühren etwa beim Parken oder für Sporthallen tatsächlich steigen, ist noch unklar. Klar ist nur: Die Finanzlage der Stadt sei so angespannt, dass die Umsatzsteuer direkt an die Endverbraucher weitergegeben werden müsse. Man sei aber bemüht, die Bürgerinnen und Bürger durch Synergieeffekte aus dem Vorsteuerabzug zu entlasten, was insgesamt eine komplexe Berechnung nach sich ziehe.
Welche Leistungen weiterhin steuerfrei bleiben
Weiterhin befreit von der Umsatzsteuer bleiben hingegen zum Beispiel die Gebühren für die Eheschließung, den Personalausweis, den Bauantrag oder die Erdbeisetzung. Auch auf Leistungen im Bildungsbereich, etwa bei der Schulbuchausleihe oder der Kinderbetreuung falle auch künftig keine Steuer an, so die Landeshauptstadt.
In vielen Rathäusern laufen derzeit noch die Prüfungen, welche Gebühren jeweils betroffen sind und wie sich die Preise entwickeln. St. Wendel etwa teilte auf SR-Anfrage mit, dass man sich derzeit "in der finalen Phase der Bearbeitung und Prüfung" befinde.
In St. Ingbert geht man davon aus, dass das Projekt und die Klärung von Detailfragen durch die Finanzverwaltung "noch einige Monate in Anspruch" nehmen. Auch Merzig und Weiskirchen können auf SR-Anfrage noch keine Details nennen.
Problem auch für die Zusammenarbeit zwischen Kommunen
Aber nicht nur einzelne Gebühren für Bürgerinnen und Bürger oder auch Vereine dürften zum Jahreswechsel steigen, auch für die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen stellt die Neuregelung ein Problem dar, wie der Städte- und Gemeindetag betont. "Mit dem neuen Umsatzsteuerrecht werden viele Leistungen, die eine Kommune für eine andere gegen Kostenersatz anbietet, umsatzsteuerpflichtig und dadurch deutlich teurer", erklärt Geschäftsführer Spaniol. Das betreffe zum Beispiel die Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung oder den gegenseitigen Austausch von Personal.
Die Neuregelung bedeute für die Städte und Gemeinden einen erheblichen Umstellungs- und Prüfungsaufwand, sagt Spaniol. Von den Mehreinnahmen hätten die Kommunen so gut wie nichts, da sie die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen müssen und nur ein geringer Anteil davon an die Kommunen zurückfließe. "Zudem herrscht in vielen Fragen immer noch rechtliche Unsicherheit", so Spaniol.
Auswirkungen für Vereine noch unklar
Das Thema wird die Kommunalpolitik in den kommenden Monaten weiter beschäftigen – und spätestens, wenn die Prüfungsphase abgeschlossen wird und die Räte über konkrete Gebührenerhöhungen abstimmen müssen, für weitere Diskussionen sorgen. Denn dann wissen zum Beispiel auch Sportvereine, die häufig Mieter von Sportplätzen und Hallen sind, was konkret auf sie zukommt. Klar ist nur: Leichter wird es für die Vereine, die sich aktuell schon mit den stark gestiegenen Energiekosten konfrontiert sehen, nicht.