Rathaus Lebach (Foto: Dirk Petry/SR)

Gutachten zur Lebacher Polizeiinspektion nicht weitergebeben?

Thomas Gerber / Onlinefassung: Rebecca Wehrmann   30.08.2021 | 20:00 Uhr

Der Streit zwischen Innenministerium und Stadtverwaltung Lebach über den geplanten Umzug der örtlichen Polizeiinspektion spitzt sich weiter zu. Bürgermeister Klauspeter Brill wirft dem Ministerium vor, ein Gutachten zu einer möglichen Schadstoffbelastung "fahrlässig" nicht weitergegeben zu haben.

Der Streit um ein vorliegendes Schadstoffgutachten betrifft ein Gebäude, das sowohl von der Stadtverwaltung als auch vom Polizeipräsidium Lebach genutzt wird. In der Immobilie war kurz vor Weihnachten ein Boiler geplatzt und infolge dessen größere Mengen Wasser in das darunter liegende Stockwerk gesickert. Daraufhin gab die Stadt, als Vermieter des Gebäudes, Anfang dieses Jahres Reparaturarbeiten in Auftrag.

Dementsprechend wurden in fünf Räumen und zwei Fluren durch Fachfirmen Teppichböden beziehungsweise Holzparkett entfernt und der Untergrund für den neuen Bodenbelag (Linoleum) vorbereitet. Die Arbeiten wurden offenbar ohne besondere Auflagen zum Arbeitsschutz durchgeführt – so sollen die Arbeiter beispielsweise keinen Atemschutz getragen haben.

Schadstoffgutachten aus dem Jahr 2019

Dem Ministerium lag jedoch nach eigenen Angaben bereits seit 2019 ein Schadstoffgutachten vor. Das wurde in Auftrag gegeben, da es damals Pläne gab, den Einsatzleittisch im Erdgeschoss zu erneuern. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass in dem 70er-Jahre-Bau "asbesthaltiger Kleber unter den Teppichböden" und "asbestverunreinigter PVC-Belag und Teppichboden" verbaut worden waren.

Bei einem Rückbau müsse deshalb nicht nur für die fachgerechte Entsorgung des Materials, sondern auch für einen entsprechenden Arbeitsschutz gesorgt werden. Dieses Gutachten lag dem Ministerium zum Zeitpunkt der Instandsetzung zwar schon seit gut einem Jahr vor, da die Baumaßnahme "Einsatzleittisch" aber zurückgestellt worden war, "gab es für das Ministerium keine Veranlassung zur Weitergabe des Gutachtens" an die Stadt.

Informationen „fahrlässig“ nicht weitergeleitet

Laut Ministerium sei zudem Lebach als Vermieter des Gebäudes gemäß Landesbauordnung für die Instandhaltung zuständig. Das beinhalte auch, dass bei entsprechenden Arbeiten "Leben und Gesundheit" nicht gefährdet werden. Bei der Stadt sorgt dieses "Schwarze-Peter-Spiel" für reichlich Kopfschütteln.

Das Gutachten, so der parteilose Bürgermeister Klauspeter Brill, liege der Stadt bis heute nicht vor. Sollte es darin tatsächlich Hinweise auf gesundheitsgefährdende Stoffe geben und das Land darüber seit 2019 Kenntnis haben, dann sei es "fahrlässig", dass die Stadt darüber nicht informiert worden sei.

In diesem Fall hätte man Voruntersuchungen machen müssen, und man hätte den Wasserschaden unter ganz anderen Vorgaben saniert, so Brill weiter. Das Vorgehen sei "unbegreiflich". Schließlich sitze man mit der Polizei in einem Boot und nutze dasselbe Gebäude. Wenn es eine potenzielle Gefahr gebe, bestehe die sowohl für die Polizistinnen und Polizisten als auch für die Bediensteten im Rathaus.

Experten für Untersuchung der Raumluft

Bei den Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Lebach dürften die aktuellen SR-Recherchen für zusätzliche Verunsicherung sorgen. Bei Messungen waren Ende vergangenen Jahres zwar keine krebserregenden Asbestfasern in der Raumluft entdeckt worden.

Die Experten aber hatten weitere Untersuchungen vorgeschlagen. Bedienstete hatten über Gesundheitsbeschwerden berichtet. Die Experten hatten daraufhin angeregt, die Raumluft unter anderem auf Formaldehyd zu untersuchen. Den Auftrag dafür hat das Landespolizeipäsidium erst dieser Tage erteilt.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 30.08.2021 berichtet.

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