Stichtag für Impfpflicht in der Pflege
In Deutschland ist am Dienstag der Stichtag für die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gewesen. Wer im Pflegebereich arbeitet, muss ab sofort geimpft oder genesen sein und dem Arbeitgeber entsprechende Nachweise vorlegen. Falls nicht, drohen Konsequenzen.
Ab dem 16. März greift die bundesweite Impfpflicht im Pflegebereich. Im Saarland hatte man sich zuvor auf ein mehrstufiges Verfahren geeinigt. Arbeitgeber in Krankenhäusern, Heimen, von mobilen Pflegeteams, aber beispielsweise auch von Integrationshelfern müssen dem zuständigen Gesundheitsamt jene Beschäftigten melden, die noch kein Zeugnis über Impfung oder Genesung vorgelegt haben.
Konsequenzen ab morgen
Stichtag für die Impfung war Dienstag, der 15. März. Arbeitnehmer, die keinen Nachweis vorlegen können, müssen ab morgen mit Konsequenzen rechnen. Nach Zahlen des zuständigen Sozialministeriums im Saarland sind das einrichtungsabhängig zwischen zwei und sieben Prozent der Beschäftigten. Vorgesehen ist, dass die Ämter den Betroffenen ohne Impf-Nachweis eine Aufforderung zuschicken, diesen innerhalb der nächsten zwei Wochen vorzulegen. Anschließend soll es eine weitere Aufforderung mit Zwei-Wochen-Frist geben.
Betretungsverbot ab April?
Die Gewerkschaft Verdi und die Arbeitskammer im Saarland rechnen mit ernsthaften Konsequenzen wie einem Betretungsverbot der Einrichtung frühestens Mitte April oder Anfang Mai. Weil sich besonders in den Pflegeberufen etliche Beschäftigte unnötig unter Druck gesetzt fühlten, fürchtet Verdi-Gewerkschafts-Sekretärin Lisa Summkeller einen zusätzlichen Flucht-Effekt aus dem Pflegeberuf.