Ein Zimmerschlüssel steckt im Schloss einer offenen Tür zu einem Hotelzimmer. (Foto: picture alliance / dpa | Swen Pförtner)

Saar-Städtetag begrüßt Bettensteuer

  17.05.2022 | 18:50 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bettensteuer für verfassungsgemäß erklärt. Viele Kommunen könnten sie künftig erheben, auch im Saarland. Der Städte- und Gemeindetag ist zufrieden, warnt aber vor einer übereilten Einführung.

Der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit einer Bettensteuer begrüßt. Der Verband erklärte gegenüber dem SR, die Entscheidung der Karlsruher Richter ermögliche den saarländischen Kommunen, eine solche Bettensteuer rechtssicher erheben zu können.

Steuer könnte Hotelbranche belasten

Dafür spreche, dass jeder Übernachtungsgast vor Ort die Infrastruktur der Kommune in Anspruch nehme. Gleichzeitig gibt der Städte- und Gemeindetag zu bedenken, dass eine solche Steuer die Hotelbranche nach der Corona-Pandemie zusätzlich belasten könnte.  In der Vergangenheit hatte sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband gegen eine Bettensteuer ausgesprochen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag Beschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg gegen die Steuer zurückgewiesen. Bei der Bettensteuer müssen Touristen und Berufsreisende zusätzlich zum Übernachtungspreis eine Gebühr zahlen, die an die Kommune geht.

Tourismusabgabe in Nohfelden

Im Saarland erhebt bislang Nohfelden seit Anfang des Jahres eine Tourismusabgabe. Im Unterschied zur Bettensteuer müssen die Einnahmen daraus zweckgebunden für den Tourismus in der Gemeinde ausgegeben werden.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 17.05.2022 berichtet.

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