Rechtsstreit um Gültigkeit der Saarbrücker Stadtratswahl geht in nächste Instanz
Die AfD hat gegen die Entscheidung des Saarlouiser Verwaltungsgerichtes Berufung eingelegt. Nun geht der Rechtsstreit um die Gültigkeit der Wahl des Saarbrücker Stadtrats in die nächste Instanz. Das ist das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes.
Im Juni 2024 hatte der Wahlausschuss für die Saarbrücker Stadtratswahl entschieden, dass die AfD bei der Stadtratswahl nicht gewählt werden darf. Die Partei hatte unzulässigerweise zwei Listen eingereicht. Gegen die Entscheidung hatte die AfD Klage beim Saarlouiser Verwaltungsgericht eingereicht und verloren. Nun legt die Partei Berufung gegen das Urteil ein. Dann ist die nächst höhere Instanz – das Oberverwaltungsgericht – für den Fall zuständig.
Keine Begründung für Berufung
Eine Begründung, warum die AfD das erstinstanzliche Urteil anficht, steht laut Oberverwaltungsgericht noch aus. In einem ähnlich gelagerten Fall bei der Wahl zur Regionalversammlung hatte die AfD in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Hier hätte die Partei laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Allerdings ist auch diese Entscheidung nicht rechtskräftig. Hier ist das unterlegene Landesverwaltungsamt in Berufung gegangen.