Ein Junge steigt ohne Maske aus der Bahn (Foto: picture alliance/dpa | Robert Michael)

Seit Donnerstag keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen

  02.02.2023 | 06:36 Uhr

Wer im Saarland mit Bus oder Bahn unterwegs ist, muss seit Donnerstag keine Maske mehr tragen. Die Landesregierung hat die Corona-Rechtsverordnung entsprechend angepasst. Wo noch eine Masken- oder Testpflicht gilt, haben wir hier zusammengefasst.

Seit Donnerstag gibt es keine Maskenpflicht mehr im saarländischen ÖPNV. Das Saarland hatte sich Mitte Januar dazu entschlossen, nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach fast drei Jahren das Aus für die Maskenpflicht ab dem 2. Februar in Fernzügen verkündet hatte.

Auch in Gemeinschaftsräumen von Obdachlosenunterkünften und Unterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge muss seit Donnerstag keine Masken mehr getragen werden.

Video [aktueller bericht, 02.02.2023, Länge: 2:57 Min.]
Wo bleibt die Maskenpflicht noch bestehen?

Keine Änderungen für Krankenhäuser und Corona-Positive

In einzelnen Bereichen im Saarland bleibt die Maskenpflicht aber vorerst weiter bestehen. Das gilt unter anderem für Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen. Saar-Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) hatte das mit dem Schutz vulnerabler Gruppen begründet.

Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen ebenfalls weiterhin für mindestens fünf Tage eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen, wenn sie sich außerhalb ihrer Wohnung aufhalten. Ausnahmen gelten zum Beispiel im Freien.

Virologin Barbara Gärtner über das Ende der Maskenpflicht im ÖPNV
Audio [SR 3, Michael Friemel, 14.01.2023, Länge: 04:12 Min.]
Virologin Barbara Gärtner über das Ende der Maskenpflicht im ÖPNV

Testpflicht in medizinischen Einrichtungen gilt weiter

Besuche in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sind auch weiterhin nur nach Vorlage eines negativen Coronatests möglich. Ausnahmen gibt es für medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche.

Eine Testpflicht gibt es auch für Beschäftigte, die keinen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen können sowie für Patienten, die stationär aufgenommen werden.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 02.02.2023 berichtet.


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