Abriss Ludwigspark (Foto: Alexander M. Groß)

Rechnungshof warnt vor juristischem Nachspiel

Thomas Braun   09.03.2017 | 06:30 Uhr

Der Landesrechnungshof befürchtet, dass eine Aufhebung des Vergabeverfahrens beim Ludwigspark zu einer juristischen Auseinandersetzung mit dem bestplatzierten Bieter führen könnte. Zudem hegt man offenbar Zweifel an der Seriosität der bisherigen Berechnungen. Am Abend will der Stadtrat über das weitere Vorgehen abstimmen.

Nach der möglichen Kostensteigerung beim Ludwigspark hat der Saarbrücker Baudezernent Heiko Lukas Anfang der Woche die Reißleine gezogen und dem Stadtrat eine Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens nahegelegt. Heute soll der Rat in einer Sondersitzung darüber entscheiden.

Droht juristische Auseinandersetzung mit Bieter?

Der Landesrechnungshof befürchtet, dass eine Aufhebung des Verfahrens zu vermeidbaren Kosten führt, die "in einer juristischen Auseinandersetzung mit dem bestplatzierten Bieter begründet sein können." Das teilte ein Sprecher des Rechnungshofes auf SR-Anfrage mit. Auch der Geschäftsführer der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Experte für Vergaberecht, Florian Hartmann, wies gegenüber SR.de auf diese Gefahr hin. Werde ein laufendes Verfahren gestoppt, könne sich der Bieter an die Vergabekammer wenden und unter bestimmten Umständen Schadenersatz für "vergebliche Aufwendungen" einfordern, so Hartmann.

Dass bei öffentlichen Bauprojekten Kosten und Bauzeit regelmäßig aus dem Ruder laufen, sieht Hartmann in mangelnder Planung und Vorbereitung begründet: "Die öffentliche Hand sagt viel zu früh: Wir bauen - hat aber die Kosten noch nicht richtig ermittelt." Ob das in Saarbrücken auch der Fall war, könne Hartmann aus der Ferne allerdings nicht einschätzen.

Rechnungshof schließt Prüfung nicht aus

Näher dran ist da der Landesrechnungshof, der nicht ausschließt, die Vorgänge rund um den Ludwigspark genauer unter die Lupe zu nehmen. Ein Sprecher verweist darauf, dass in der Vergangenheit der überwiegende Teil großer Bauprojekte, die über Landesmittel finanziert wurden, geprüft wurden. Man müsse allerdings genau abwägen, "zu welchem Zeitpunkt im Zuge der Umsetzung einer Baumaßnahme eine detaillierte Prüfung am sinnvollsten erscheint."

Offenbar hegt man beim Rechnungshof schon jetzt Zweifel daran, wie solide die ersten Berechnungen wirklich waren. Der Sprecher verweist darauf, dass im Dezember 2015 laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung zunächst eine Kostenberechnung über 23,1 Millionen Euro netto vorgelegen habe, die dann durch verschiedene Einsparungen auf 18 Millionen Euro netto, also rund 20 Millionen Euro brutto reduziert worden seien. Schon diese Reduzierung sei "bei diesem Gesamtbudget ohne eine grundsätzliche Änderung der Konzeption nur sehr schwer vorstellbar." Die jetzt bekannt gewordene Kostensteigerung von 20 auf 28 Millionen ließe sich ebenfalls nur "sehr schwer allein durch unerwartet höhere Ergebnisse im Vergabeverfahren begründen."

Über dieses Thema wurde am 9. März auch in den SR-Hörfunknachrichten berichtet.

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