Blick in den leeren Plenarsaal vor Beginn der Sitzung im Bundestag.  (Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler)

Saarbrücker Politikwissenschaftler befürwortet Wahlrechtsreform

  18.03.2023 | 09:34 Uhr

Die Änderung des Wahlrechts für einen kleineren Bundestag hat auch für das Saarland Folgen: Bei gleicher Abstimmung bei der nächsten Bundestagswahl wären nur noch sechs statt der neun der aktuell entsandten Saarländer im Parlament vertreten. Wie der Saarbrücker Politikwissenschaftler Dirk van den Boom die Entscheidung aus Berlin einordnet.

Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Koalition eine Wahlrechtsreform beschlossen, die den Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen soll. Der Saarbrücker Politikwissenschaftler Dirk van den Boom hat die Reform als klare und transparente Lösung bezeichnet. Van den Boom sagte dem SR, jetzt fielen manche Unklarheiten am Wahlabend weg.

So kämen nun nur noch Parteien in den Bundestag, die mehr als fünf Prozent der Stimmen erzielt hätten, und ausschließlich der Stimmenanteil bestimme, wie viele Mandate im Bundestag erreicht werden. "Das heißt, es gibt keine Intransparenz mehr, kein Hin- und Herrechnen, keine langen Wahlabende mehr, in denen man noch auf Überhangmandate wartet und erst an Mitternacht weiß, wie die Mehrheitsverhältnisse tatsächlich aussehen", so van den Boom.

Wahlrechtsreform: Folgen für das Saarland
Audio [SR 3, Steffani Balle, 18.03.2023, Länge: 01:58 Min.]
Wahlrechtsreform: Folgen für das Saarland

Ein Problem sieht der Politikwissenschaftlicher allerdings darin, dass nur schwer zu vermitteln sein dürfte, wenn stimmenstärkste Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten nicht in den Bundestag einziehen. Wählerinnen und Wähler dürften sich beispielsweise fragen: "Was soll überhaupt diese Erststimme noch, warum stellen wir überhaupt Wahlkreiskandidaten auf? Das hat ja überhaupt keine Auswirkungen mehr auf die Wahlentscheidung."

"Nicht undemokratisch und auch nicht verfassungswidrig"

Die CDU, CSU und die Linkspartei halten die Wahlrechtsreform für verfassungswidrig. Sie kündigten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Van den Boom räumt ihnen dabei wenig Aussichten auf Erfolg ein. "Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals klar gemacht, dass es nicht vorgibt, was für eine Art von Wahlsystem wir haben." Dieses Wahlrecht sei eindeutig ein klares Verhältniswahlrecht "mit einem Beiwerk von Erststimmen, die eigentlich nichts mehr bewirkten. Aber es ist nicht undemokratisch und auch nicht verfassungwidrig."

Noch am Dienstag blickten die Fraktionen im saarländischen Landtag der Wahlrechtsreform gespalten entgegen. Für das Saarland hätte die Neuregelung bei der vergangenen Bundestagswahl unter anderem bedeutet, dass sowohl der Linken-Politiker Thomas Lutze als auch SPD-Generalsekretär Christian Petry nicht in den Bundestag eingezogen wären, obwohl der sein Direktmandat gewonnen hatte.

Video [aktueller bericht, 16.01.2023, Länge: 3:25 Min.]
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Über dieses Thema hat auch die SR 3-Sendung "Guten Morgen" am 18.03.2023 berichtet.


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