Keine 2G-Regel mehr bei Woolworth
Für das Unternehmen Woolworth gilt im Saarland ab sofort keine 2G-Regel mehr. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die entsprechende Regel der Coronaverordnung außer Vollzug gesetzt. Sie sei eine voraussichtliche Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes.
Das saarländische Oberverwaltungsgericht OVG sieht in der 2G-Regelung speziell für das Unternehmen Woolworth eine "nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung".
Ladenlokale wie Gärtnereien, Baumschulen oder auch Gartenmärkte seien in der derzeitigen Rechtsverordnung bereits von der 2G-Regelung ausgenommen. Auch aus der Begründung der Rechtsverordnung konnte das Gericht keinen Grund lesen, warum Woolworth, das insbesondere Textilien und Haushaltsbedarf anbiete, nicht auch ausgenommen werden könne.
Das OVG wertete als nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, dass Supermärkte und Einkaufszentren bereits ähnliche Mischsortimente an alle verkaufen und sogar bewerben dürften - das müsse dann auch für Woolworth gelten.
Weitere Händler könnten nachziehen
Laut Oberverwaltungsgericht ist es möglich, dass nun weitere Händler nachziehen und einen entsprechenden Antrag beim Gericht einreichen. Ob die 2G-Regel dann auch für diese Händler außer Kraft gesetzt werde, hänge vom Einzelfall ab. Derzeit lägen jedoch noch keine weiteren Anträge vor.
Rechtsverordnung gilt vorerst bis 30. Dezember
Grundsätzlich hält das Gericht eine 2G-Regelung im Einzelhandel für verhältnismäßig. Auch die unterschiedliche Regelung zwischen Geschäften des Grundbedarfs und dem übrigen Einzelhandel sei generell in Ordnung, so ein Gerichtssprecher. Es komme jedoch darauf an, ob in der Rechtsverordnung nachvollziehbar begründet sei, warum für bestimmte Händler und ihre Warensortimente keine Ausnahmen von der 2G-Regel gelten können.
Er verwies zudem darauf, dass die aktuelle Rechtsverordnung nur bis zum 30. Dezember gilt. Möglich sei also auch, dass die Landesregierung die Regelung anpasst und sich so weitere Klagen erübrigen. Die Landesregierung prüft derzeit, ob die Rechtsverordnung entsprechend angepasst wird.
Bezug der Eilanträge wichtig
In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht die Eilanträge zweier Bürger gegen die 2G-Bestimmungen zurückgewiesen. Der Unterschied zum Urteil gegenüber Woolworth besteht laut Gericht dabei darin, dass die Bürger gegen eine Ungleichbehandlung gegenüber Geimpften geklagt hatten.
Das Gericht sah in diesem Fall jedoch keine Ungleichbehandlung und begründete sein Urteil unter anderem damit, dass die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften nicht willkürlich getroffen worden sei.
Die Kaufhauskette Woolworth habe hingegen als Einzelhändler gegen eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Einzelhändlern geklagt.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 28.12.2021 berichtet.