Alkoholverbot auf Plätzen und Straßen im Saarland
Im Saarland gilt wegen der Corona-Pandemie an Heiligabend sowie jeweils am Silvester- und am Neujahrstag ein Alkoholverbot auf belebten Plätzen und Straßen. Das hat der saarländische Ministerrat am Dienstag beschlossen.
Das Saarland befände sich in einer sehr schwierigen Situation, erklärte CDU-Ministerpräsident Tobias Hans. Es müsse sichergestellt sein, dass über die Feiertage niemand vereinsame. Die Tage zwischen den Jahren dürften aber nicht zum Infektionstreiber werden. Die neuen Regeln wie das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit an Heiligabend, Silvester und Neujahr sollen diesen Spagat meistern, so Hans.
Lockerungen an Weihnachten
An den Weihnachtsfeiertagen soll es demnach gelockerte Kontaktbeschränkungen geben. Vom 23. bis zum 27. Dezember dürfen sich demnach im privaten Bereich Haushalte mit maximal zehn weiteren Personen treffen. Die zusätzlichen zehn Personen dürfen allerdings nur aus drei anderen Haushalten oder dem familiären Bezugskreis kommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Strengere Regeln an Silvester
Ab dem 28. Dezember kehrt die Landesregierung wieder zu den ursprünglichen Corona-Regeln zurück. Das bedeutet, dass sich auch an Silvester nur maximal fünf Personen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Hinzu kommt das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Außerdem werden laut der Landesregierung die Ortspolizeibehörden ermächtigt, das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen.
Härterer Lockdown?
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 08.12.2020 berichtet.