Saarland verschärft Corona-Maßnahmen
Der saarländische Ministerrat hat sich am Donnerstagabend auf eine neue Corona-Rechtsverordnung geeinigt. In vielen Bereichen greift ab Samstag die 2G-Regel - unabhängig von der Krankenhaus-Auslastung.
Am Samstag tritt im Saarland eine neue Corona-Rechtsverordnung in Kraft. Sie gilt vorerst bis 3. Dezember. Das hat die Staatskanzlei mitgeteilt.
Die Regeln im Überblick
Eine 2G-Regelung* gilt ab Samstag im Innenbereich wie folgt:
- bei Veranstaltungen im Innenbereich
- bei sexuellen Dienstleistungen und im Prostitutionsgewerbe
- bei der Inanspruchnahme körpernaher (auch beim Frisörbesuch), nicht-medizinischer oder therapeutisch indizierter Dienstleistungen
- Hotelübernachtungen sind nur unter Einhaltung der 2G-Regel möglich
- in Schwimmbädern, Freizeitparks, Spielhallen, beim Sport, Museen, Theater, Kinos etc.
- in der Gastronomie; Ausnahme: die Abholung von Speisen ist ohne 2G, aber dann mit Maske möglich
Eine 2G-Plus-Regelung* gilt ab Samstag wie folgt:
- In Clubs und Diskotheken
- für Besuche in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken
Eine 3G-Regelung* gilt ab Samstag wie folgt:
- Bei Veranstaltungen (wie Weihnachts-, Wochen- oder Jahrmärkten) besteht die Wahlmöglichkeit zwischen 3G oder Maskenpflicht
- Beim Präsenzbetrieb an Hochschulen gilt zusätzlich zu 3G Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen
- In Schulen zu Elterngesprächen
- Standesamtliche Trauungen
Für Schülerinnen und Schüler, Schulpersonal, Lehrkräfte und schulfremde Personen gilt ab Samstag im Schulgebäude eine Maskenpflicht.
Die neue Rechtsverordnung wurde am Freitagabend veröffentlicht und gibt es hier zum Nachlesen.
"Kein Signal zur Entwarnung"
Auch wenn die Lage im Saarland noch nicht so dramatisch sei wie während der zweiten Welle, sei das kein Signal zur Entwarnung, sagte Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Angesichts der steigenden Zahl der Neuinfektionen sei es notwendig, die Corona-Maßnahmen zu verschärfen.
Das Saarland geht mit der neuen Corona-Verordnung über den Beschluss von Bund und Ländern von Donnerstagabend hinaus, der verschärfte Maßnahmen erst ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 3 vorsieht. Im Saarland liegt diese derzeit bei 2,64.
Hans kündigte zudem an, dass es künftig striktere Kontrollen der Einhaltung der Corona-Regeln geben soll. Außerdem sei eine Impfoffensive geplant. "Das Impfen ist und bleibt das A und O der Pandemie-Bekämpfung", so Hans.
"Impfen und Boostern sind das Gebot der Stunde"
"Die Lage ist ernst, das Saarland handelt entsprechend", sagte auch Hans Stellvertreterin Anke Rehlinger (SPD). Mit der neuen Corona-Verordnung seien viele Bereiche nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. Die SPD-Politikerin wies auch auf die Bedeutung der Impfung gegen das Coronavirus hin: "Impfen und Boostern sind das Gebot der Stunde."
Ministerpräsident Tobias Hans und Anke Rehlinger hatten sich vor den Beratungen des Ministerrats bereits dafür ausgesprochen, eine 2G-Regel in Innenräumen einzuführen.
Das bedeuten 2G, 2G-Plus und 3G
- 2G: Zutritt haben nur Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
- 2G-Plus: Zutritt haben nur Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Außerdem müssen sie zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder -PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
- 3G: Zutritt haben alle Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.
* Von der Pflicht zur Vorlage eines 3G/2G/2G-Plus-Nachweises sind Personen ausgenommen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen gibt es auch für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an Tests in den Schulen teilnehmen, für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie für Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 18.11.2021 berichtet.