Lob und Tadel fürs Lieferkettengesetz
Der Entwurf des Lieferkettengesetzes der Bundesregierung stößt auch im Saarland auf unterschiedliches Echo. Der Gewerkschaftsbund (DGB) ist damit zufrieden, die Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände (VSU) lehnt ihn hingegen ab.
Der DGB Rheinland-Pfalz-Saarland ist mit dem Entwurf des Lieferkettengesetzes der Bundesregierung zufrieden. Geschäftsführerin Bettina Altesleben sagte, die Globalisierung werde damit im Ansatz reguliert. Es sei richtig, dass Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf Menschenrechtsverletzungen basiere, von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten seien von dieser Regelung ausgenommen.
Unternehmer kritisch
Die Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände VSU hatte zuvor das Lieferkettengesetz abgelehnt. Viele Unternehmen hätten zahlreiche Geschäftspartner. Ein Mittelständler im Saarland sei schlicht nicht in der Lage, bei tausenden Unternehmen weltweit die Einhaltung von Arbeitsbedingungen, Streikrecht und Menschenrechtslage zu kontrollieren und sicherzustellen.
NGOs halten Gesetz für unzureichend
Nichtregierungsorganisationen bewerteten den Entwurf als wichtig, aber unzureichend. Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (Venro), Bernd Bornhorst, sagte, die Reichweite der Regelung sei zugunsten der Unternehmen so zurecht gestutzt worden, dass etwa ausbeuterische Kinderarbeit oder fehlender Schutz in der Textilindustrie kaum verhindert werde. Die "Initiative Lieferkettengesetz" hielt dem Gesetzentwurf vor, er unterlaufe geltende Menschenrechtsstandards der UN und der OECD, indem er die Prävention vernachlässige.
Unternehmen sollen Zulieferer im Blick haben
Der Entwurf des "Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" sieht vor, dass Unternehmen mit über 3000 Beschäftigten ab 2023 unter anderem darauf achten, dass die Arbeitnehmerrechte und Umweltvorgaben bei den Zulieferern gewahrt bleiben. Ab 2024 soll das Gesetz für Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten gelten.
Über dieses Thema berichten auch die SR-Hörfunknachrichten vom 05.03.2021.