Beratung über Corona-Maßnahmengesetz
Im saarländischen Landtag fand am Dienstag die öffentliche Anhörung zum Corona-Maßnahmengesetz statt. Interessierte Bürger sollten die Möglichkeit bekommen sich per Videolink zuzuschalten oder die Sitzung zu besuchen. Doch nur wenige machten davon Gebrauch, sich die Experten anzuhören, die in den Landtag geladen waren.
Ein Landesgesetz sei nicht mehr zielführend, so der Staatsrechtler Prof. Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes im Justizausschuss. Dennoch lobte er die saarländischen Abgeordneten ausdrücklich dafür, sich für das Gesetz stark gemacht zu haben. Der Bund habe aber bereits eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen.
Gröpl: Gesetz wäre ungültig
„In dieser Änderung, insbesondere in dem neuen Paragraphen 28a des Infektionsschutzgesetzes, den ich kritisch sehe, steht Wesentliches von dem drin, was in dem saarländischen Gesetzentwurf zu lesen ist“, sagte Gröpl. „Deswegen fürchte ich, dass wenn das Saarland eine wiederholende Gesetzgebung tätigen würde, wäre das saarländische Gesetz aus Kompetenzgründen im deutschen Bundesstaat ungültig.“
Die Parlamentarier wollten mit einem Landesgesetz dem Eindruck entgegenwirken, die Verordnungen würden am Parlament vorbei erlassen, so Gröpl. Die einzelnen Verordnungen könnten in Gesetzesform gegossen werden. Der Homburger Virologe Jürgen Rissland plädiert dagegen für ein Landesgesetz, das nicht nur im Corona-, sondern generell im Pandemiefall angewandt werden kann.
Geringes Bürgerinteresse
Interessierte Bürger konnten sich der Anhörung per Videolink zuschalten. Nur rund 50 meldeten sich dafür an, wenige Zuschauer waren vor Ort. Rederecht hatten die Besucher jedoch nicht.
Bei der Anhörung kamen auch die Kirchen zu Wort, die gerade kreative Gottesdienste für Weihnachten planen. Genau wie die Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes plädieren sie für ein Landesgesetz. „Wir haben gesehen, dass die Parlamentarier das ernst nehmen, sich mit Auswirkungen auf die Bevölkerung, auf die Wirtschaft auf die Kirchen auseinandersetzen“, so Mark Baumeister von der Gewerkschaft NGG.
Ob der der Gesetzesentwurf im Dezember oder im nächsten Jahr ins Plenum geht, blieb am Ende der Sitzung noch unklar.
Über dieses Thema berichtet auch die SR 3-Rundschau am 24.11.2020.