Das Logo der AfD steht auf einem Schlüsselband der AfD. (Foto: picture alliance/dpa | Carsten Koall)

Muss die Wahl zur Regionalversammlung wiederholt werden?

  23.06.2025 | 17:09 Uhr

Nachdem die Wahl zur Saarbrücker Regionalversammlung vergangenen Monat für ungültig erklärt worden war, will das Landesverwaltungsamt gegen das Urteil jetzt in Berufung gehen. Das Amt erklärte, ein entsprechender Antrag sei beim Verwaltungsgericht Saarlouis gestellt worden.

Die juristische Auseinandersetzung um eine mögliche Wiederholung der Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken geht weiter. Wie das Innenministerium auf SR-Anfrage mitteilte, will das Landesverwaltungsamt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis in Berufung gehen.

Das Gericht hatte entschieden, dass die Wahl vom Juni vergangenen Jahres ungültig ist. Ein entsprechender Antrag auf Zulassung der Berufung sei beim Verwaltungsgericht gestellt worden. Die Begründung werde nachgereicht, an ihr werde noch gearbeitet.  

AfD klagte gegen Landesverwaltungsamt

Die AfD hatte gegen das Landesverwaltungsamt geklagt, weil dieses die Partei im Vorfeld von der Wahl ausgeschlossen hatte und in erster Instanz Recht bekommen. Die Partei hatte infolge interner Streitigkeiten zwei Listen eingereicht, zulässig ist nur eine. Dem Gerichtsurteil zufolge erfüllte eine der beiden Listen aber formale Anforderungen nicht und hätte somit nicht berücksichtigt werden dürfen.

Oberverwaltungsgericht entscheidet über Berufung

Nun muss das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis entscheiden, ob es die Berufung zulässt. Sollte das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bestand haben, müsste die Wahl wiederholt werden. Knapp 250.000 Wahlberechtigte würden dann erneut zur Urne gerufen, um die Regionalversammlung mit 45 Sitzen neu zu wählen. Das wäre ein bislang einmaliger Vorgang im Saarland.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 23.06.2025 berichtet.


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