Land und Ford schließen Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zur Folgenutzung des Ford-Geländes in Saarlouis zwischen Landesregierung und Ford steht. Der Vertrag regelt rechtlich die Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern bei der Investorensuche.
In einer gemeinsamen Presseerklärung haben die saarländische Landesregierung und der Ford-Konzern am Mittwoch den Abschluss eines Kooperationsvertrages bekanntgebeben. Er sei bereits am Dienstag notariell beurkundet worden.
Der Vertrag regelt rechtlich die Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern bei der Investorensuche, sowie die Optionsrechte zum Erwerb der Grundstücke und Immobilien.
95 Millionen Euro Kaufpreis
Diese Optionsrechte greifen für den Fall, dass bis zum Sommer 2025 kein geeigneter Investor gefunden oder das Grundstück nicht vollständig vermarktet werde.
Der festgelegte maximale Kaufpreis für den Fall, dass keine Investorenlösung gefunden wird, beträgt bis zu 95 Millionen Euro. Das Land müsste das Grundstück dann übernehmen.
Sollte es zu Teilverkäufen an Investoren kommen, reduziert sich der Kaufpreis entsprechend. Die Finanzierung des Kaufpreises soll aus dem Sondervermögen „Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland“ erfolgen.
"Eine Herausforderung, die kein Vorbild hat"
„Eine Nachfolgelösung für eine bestehende industrielle Produktion dieser Größenordnung zu organisieren - am besten im laufenden Betrieb - ist eine Herausforderung, die kein Vorbild hat", sagte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD).
Die saarländische Landesregierung arbeite an einer guten Lösung für den Ford-Standort, um möglichst viele Arbeitsplätze am Standort Saarlouis zu erhalten. "Der nun offiziell unterzeichnete Kooperationsvertrag ist ein wesentlicher Schritt.“