Kurzarbeitergeld (Foto: picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld verlängert

  14.12.2022 | 11:51 Uhr

Die Bundesregierung hat die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert. Damit reagiert das Kabinett auf die andauernde Ukraine-Krise. Im Saarland ging die Kurzarbeit im laufenden Jahr im Vergleich zu 2021 deutlich zurück.

Wegen der Energiepreiskrise wird der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit bis Ende Juni 2023 verlängert. Nach dem Beschluss einer entsprechenden Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundeskabinett können Betriebe damit schon dann Kurzarbeit beantragen, wenn zehn Prozent der Belegschaft Arbeitsausfall haben. Normalerweise muss es mindestens ein Drittel der Beschäftigten sein. Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter können weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen.

Video [aktueller bericht, 13.12.2022, Länge: 2:09 Min.]
Arbeitsmarkt hat sich wieder entspannt

Die Regelungen schließen ab 1. Januar an die bereits greifenden Erleichterungen an. Mit der Verlängerung der Regeln schaffe die Regierung sichere Perspektiven über den Winter hinaus. „Kurzarbeit bleibt weiter eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal“, sagte Heil.

"Der Arbeitsmarkt liegt auf dem Vor-Corona-Niveau"
Audio [SR 3, Moderation: Gerd Heger, 13.12.2022, Länge: 04:01 Min.]
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Kurzarbeit im Saarland zurückgegangen

Im Saarland ist die Zahl der Anträge auf Kurzarbeit für das Jahr 2022 deutlich zurückgegangen. Laut der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit gingen bis Ende November rund 900 Anträge ein. Die Zahl der Betroffenen habe bei 11.900 gelegen. Im Vorjahreszeitraum hatte es 2500 Anzeigen und 32.000 Betroffene gegeben.

Die Ausgaben für Kurzarbeitergeld sanken von rund 180 Millionen Euro im Jahr 2021 auf knapp 30 Millionen Euro im laufenden Jahr.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 14.12.2022 berichtet.


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