König weist Vorwurf der unzulässigen Wahlwerbung zurück
Der Illinger Bürgermeister Armin König hat den Vorwurf unzulässiger Wahlwerbung zurückgewiesen. Am Dienstag war bekannt geworden, dass mehrere Personen die Landtagswahl anfechten wollen. Sie werfen König vor, sein Amt als Bürgermeister für Wahlwerbung für die Partei Bunt.Saar missbraucht zu haben.
Insgesamt neun Personen wollen gegen das Ergebnis der Landtagswahl vorgehen. Sie werfen dem Illinger Bürgermeister Armin König unzulässige Wahlwerbung vor. Konkret geht es um Zeitungsanzeigen.
König sieht keine unzulässige Werbung
König hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Anzeigen wie die bemängelten habe er immer schon geschaltet. Diesmal seien es drei in der Saarbrücker Zeitung und eine im City Journal gewesen.
Die Werbeseiten in der Saarbrücker Zeitung hätten die Gemeinde je 600 Euro gekostet, die im City Journal 297 Euro, sagte König dem SR. Dafür seien Steuergelder aus dem Etat der Gemeinde verwendet worden.
Anzeigen für ihn als Spitzenkandidaten der Partei Bunt.Saar seien nicht auf derselben Seite platziert und auch nicht aus Steuergeldern finanziert worden.
Vorteil für alle Regierungsmitglieder
"Ich habe genau das gemacht was Anke Rehlinger, Tobias Hans und andere gemacht haben", so König. Auch sie hätten für ihre jeweiligen Parteien geworben und hätten ebenfalls Ämter inne.
Jeder der ein Amt habe, habe das Recht zu kandidieren, sonst wäre es ein Verfassungsverstoß. "Ich habe Verständnis dafür, dass der ein oder andere sagt, ja da hat er vielleicht einen Vorteil wenn er das Amt hat, das gilt aber für alle Regierungsmitglieder", sagte König dem SR.
Wahlprüfungsausschuss muss entscheiden
Ein Wahlprüfungsausschuss des Landtages wird nun in der Sache entscheiden. Die Entscheidung kann vor dem Landesverfassungsgericht angefochten werden.
In ihrem Antrag an die Landeswahlleiterin monieren die neun Kläger außerdem fehlerhafte Wahlhinweise. So habe es in einigen Wahlbüros den Hinweis gegeben, jeder Wähler habe zwei Stimmen. Da sei offenbar ein Hinweisblatt verwendet worden, das noch von der Bundestagswahl stammte.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 20.04.2022 berichtet.