ARD-Anstalten ziehen vor Bundesverfassungsgericht
Die ARD-Intendantinnen und Intendanten wollen gegen die Blockade des erhöhten Rundfunkbeitrags durch den Landtag in Sachsen-Anhalt noch diese Woche vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. In Sachsen-Anhalt hatte es am Dienstag keine Abstimmung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags gegeben.
SR-Intendant Prof. Thomas Kleist sagte nach einem Gespräch mit seinen Amtskollegen am Mittwoch, für den SR gehe es auch um einen neuen ARD-Finanzausgleich, von dem der SR als kleine Rundfunkanstalt profitiere. Insgesamt gehe es um etwa zehn Millionen Euro jährlich.
Die Bundesländer Saarland und Bremen wollen zu den geplanten Klagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender eine eigene Stellungnahme einbringen. Wie die saarländische Staatskanzlei mitteilte, wollen die beiden Länder darin auf die besondere finanzielle Lage des Saarländischen Rundfunks und von Radio Bremen infolge der fehlenden Ratifikation des Rundfunk-Staatsvertrags hinweisen.
Grünes Licht aus allen Ländern nötig
Faktisch bedeutet die Rücknahme des Gesetzesentwurfes in Sachsen-Anhalt eine Blockade der geplanten Beitragsanpassung. Ohne grünes Licht aus allen Ländern bis Jahresende tritt der Vertrag samt Beitragsplus nicht in Kraft. Der Saarländische Landtag hat bereits Mitte November der Erhöhung des Beitrags zugestimmt.
Über dieses Thema hat auch die Sendung "aktueller bericht" im SR-Fernsehen vom 09.12.2020 berichtet.