Treffen der Landesregierung mit den Bischöfen von Trier und Speyer (Foto: SR/Oliver Buchhholz)

Bistumsreform: Hans bittet um Augenmaß

dpa / kna   13.11.2018 | 18:05 Uhr

Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hat den Trierer Bischof Stephan Ackermann um „Augenmaß“ bei der Umsetzung der Bistumsreform gebeten. Die Kirche im Dorf sei „Teil der saarländischen Identität. Das darf nicht verloren gehen“, sagte Hans am Dienstag nach einem Treffen der saarländischen Landesregierung mit den Spitzen der Bistümer Trier und Speyer in Tholey.

Ackermann habe in dem Gespräch deutlich gemacht, dass das Bistum auch künftig Wert „auf die Nähe vor Ort“ legen werde – sowohl was ehrenamtliches Engagement, Verantwortung als auch Angebote angehe. Bischof Ackermann sagte, er werde in den nächsten Wochen die Konzepte der Umsetzung konkretisieren. Bis Weihnachten müsse deutlich werden, was Anfang Januar 2020 „wirklich an den Start“ gehe. „Der 1. Januar 2020 wird sicher eine Zäsur bedeuten, wo die Umsetzung beginnt.“ In welchem Ausmaß, werde nun zu präzisieren sein. Klar sei: „Es wird nichts mit Gewalt übers Knie gebrochen. Wir müssen die Leute mitnehmen.“

Protest wegen Auflösungen

Nach Plänen des Bistums sollen 35 Großpfarreien ab Anfang 2020 errichtet werden, die 887 kleine Pfarreien ablösen, die derzeit in 172 Pfarreigemeinschaften organisiert sind. 25 der Pfarreien liegen in Rheinland-Pfalz, zehn im Saarland. Diese Reform sei grundsätzlich fix, so Ackermann, es gehe aber noch um die Details der Umsetzung. Für Proteste sorgt vor allem die geplante Auflösung der Kirchengemeinden. Die Neuaufstellung hatte eine Synode 2016 auch angesichts sinkender Priester- und Katholikenzahlen beschlossen.

Anlaufstelle für kirchliche Missbrauchsopfer

Ein weiteres Thema des Gesprächs war neben der Seligsprechung von Willi Graf, Fremdenfeindlichkeit und Umweltschutz auch die Aufarbeitung des Missbrauchs in der katholischen Kirche. Hier bot Hans dem Bischof die Unterstützung der Landesregierung an. Künftig können Opfer von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche im Saarland auch bei einer staatlichen Stelle eine Entschädigung beantragen. Die Landesregierung habe "die Möglichkeit geschaffen, dass sich Missbrauchsopfer, die sich nicht an kirchliche Stellen wenden wollen, bei einer staatlichen Stelle melden können", sagte Hans. Die staatliche Anlaufstelle für Opfer sexuellen Missbrauchs auch innerhalb der katholischen Kirche ist im Saarland das Landesamt für Soziales. Dort werden Anträge und Verfahren nach dem Opferentschädigungsrecht zentral bearbeitet.

Über dieses Thema wird auch heute Abend im aktuellen bericht (19.20 Uhr im SR Fernsehen) berichtet.

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