Drohende Rückzahlungen kein Problem für Saar-Parteien

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts drohen Parteien in Deutschland Rückzahlungsforderungen von rund 100 Millionen Euro. Das könnte auch manche Landesverbände in Schwierigkeiten bringen. Nicht aber im Saarland.

Man sollte das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist, empfiehlt ein bekanntes Sprichwort. Das Befolgen dieser Regel könnte sich für die saarländischen Parteien als äußerst wertvoll herausstellen.

Denn weil sie umstrittene Zusatzmittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung nicht ausgegeben haben, geraten sie auch durch mögliche Rückzahlungsforderungen nicht in Not.

Bas will Gelder in voller Höhe zurück

Im Januar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine vom Bundestag 2018 beschlossene Aufstockung staatlicher Zuschüsse für die Parteien verfassungswidrig und damit nichtig sei.

In der Folge hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) angekündigt, die zu viel ausgezahlten Gelder in voller Höhe zurückzufordern. Insgesamt wären das rund 100 Millionen Euro.

Laut einem Bericht des Handelsblattes würde das insbesondere die großen Parteien schwer treffen. Die SPD müsste demnach 28,5 Millionen Euro zurückzahlen, die CDU 27,5 Millionen Euro.

Einzelne Landesverbände, die entsprechende Anteile erhalten haben, könne das in ernsthafte Schwierigkeiten bringen. Sofern sie keine Rücklagen gebildet hätten, könnten sie sogar gezwungen sein, Immobilien zu verkaufen, spekuliert das Blatt.

Zusatzgelder im Saarland nicht ausgegeben

Im Saarland drohen solch drastische Maßnahmen wohl nicht. Die saarländische CDU teilte auf Anfrage mit, dass sie eine mögliche Rückforderung von Mitteln der seit 2018 geleisteten staatlichen Parteienfinanzierung einkalkuliert und entsprechende Rücklagen gebildet habe.

Auch die Sozialdemokraten erklärten, dass bei der SPD die Finanzplanung so erfolgt sei, als hätte die alte Obergrenze weiterhin gegolten. Die zusätzlichen Gelder seien weder ausgegeben noch verplant worden. Allerdings haben man deswegen an vielen Stellen auf notwendige Investitionen verzichten müssen.

Auch bei der AfD, den Grünen, der FDP und den Linken im Saarland würden mögliche Rückforderungen nicht zu Problemen führen, da die jeweiligen Bundesverbände die zusätzlichen Gelder gar nicht erst an die Landesverbände weitergeleitet haben. Die Bundestagsfraktionen der drei letzteren Parteien hatten die Klage beim Verfassungsgericht eingereicht.

Erneute Anhebung möglich

Allerdings steht auch gar nicht fest, ob die Parteien tatsächlich auf einen Schlag die volle Summe zurückzahlen müssen. Laut Handelsblatt wollen CDU und SPD die Bundestagspräsidentin dazu bringen, die Rückerstattung zu stunden oder über mehrere Jahre zu verteilen.

Auch könnte der Bundestag erneut beschließen, die absolute Obergrenze der staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung anzuheben. Er müsste nur besser begründen, warum genau das notwendig wäre.

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