Das sind die Vorgaben für eine Neuwahl

Welche Herausforderungen ein früher Neuwahl-Termin mit sich bringt

mit Informationen von Janek Böffel   11.11.2024 | 14:36 Uhr

Die Ampel ist am Ende - jetzt wird über den Zeitpunkt für Neuwahlen im Bund diskutiert. Die Opposition will sie so früh wie möglich, was aber für Kommunen, Druckindustrie und nicht zuletzt für die Parteien selbst einen enormen Kraftakt bedeuten würde. Welche Fristen es einzuhalten gilt und wo die Herausforderungen liegen.

Die Wahlleitungen von Bund und Ländern haben am Montag in einer Videoschalte über die Vorbereitung zur vorgezogenen Bundestagswahl beraten. Derzeit diskutiert die Politik über den konkreten Wahltermin. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wollte zunächst am 15. Januar die Vertrauensfrage stellen. Die CDU - auch im Saarland - und andere Parteien drängen auf einen früheren Termin.

Ein zu knapper Termin bringt aber auch große Herausforderungen mit sich. Nicht nur für die Wahlleitungen, sondern auch für Dienstleister wie die Druckerei der Stimmzettel und nicht zuletzt die Parteien, die ihre Kandidatinnen und Kandidaten nominieren müssen. Denn es gilt, bestimmte Fristen einzuhalten.

Maximal 81 Tage von der Vertrauensfrage bis zur Neuwahl

Von dem Zeitpunkt an, an dem der Kanzler die Vertrauensfrage stellt und er keine Zustimmung erhält, hat der Bundespräsident laut Grundgesetz 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen auszurufen. Und diese Neuwahlen müssen dann binnen 60 Tagen stattfinden. Bei der Vertrauensfrage Mitte Januar müssten also spätestens am ersten Aprilwochenende Neuwahlen stattfinden.

Würde Scholz hingegen schon diese Woche die Vertrauensfrage stellen, dann müsste spätestens am ersten Februarwochenende gewählt werden. Bundeswahlleiterin Ruth Brand warnte in einem Brief an Scholz, dass eine Verkürzung des ohnehin sehr knappen Zeitraums zu "unabwägbaren Risiken" auf allen Ebenen führen könnte, insbesondere in den Gemeinden.

Heiße Phase der Wahlvorbereitung in der Weihnachtszeit?

Denn würde die Vertrauensfrage bereits zeitnah im November gestellt, fielen die Weihnachtsfeiertage mitten in diese Hochphase der Wahlvorbereitungen. Und es gibt viel zu tun. Alleine im Saarland müssen 1100 Wahllokale vorbereitet werden. Insgesamt werden hier zwischen 9000 und 10.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

An rund 750.000 Wahlberechtigte im Saarland - deutschlandweit sogar rund 60 Millionen - müssen Wahlbenachrichtigungen versendet werden. Und entsprechend viele Stimmzettel gedruckt werden.

Kein Papiermangel - aber keine Zeit mehr für Fehlerkorrekturen

Am Papier soll es zwar nicht scheitern, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Papierindustrie, Alexander von Reibnitz, entsprechende Bedenken der Bundeswahlleiterin. Aber es könne beim Druck durchaus zu Fehlern kommen, gab die Bonner Druckerei Köllen Druck, einer der Haupt-Stimmzettellieferanten, zu bedenken. Und Zeit für Korrekturen gebe es bei einem so engen Zeitkorsett dann nicht.

Zudem könnte die Auslieferung an die Kommunen erst im Januar erfolgen, da in der Vorweihnachtszeit und über die Feiertage keine Speditionen zu bekommen seien. Das Zeitfenster für die Briefwahl würde dann besonders kurz ausfallen.

Enger Zeitplan für die Listenaufstellung

Sportlich wird es auch für die Parteien. Sie müssen Wahlkreislisten und Landeslisten mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Und auch dabei gibt es Fristen zu beachten. Wenn etwa die Vertrauensfrage noch im November gestellt würde, hätten die Parteien gerade mal noch eine Woche Zeit, ihre Listen aufzustellen.

Die Parteien rüsten sich bereits für einen früheren Wahltermin. Bei der CDU zum Beispiel soll Roland Theis Spitzenkandidat auf der Landesliste, aber auch auf der Wahlkreisliste für St. Wendel und Neunkirchen werden. Die entsprechende Versammlung zur Listenaufstellung wurde nun auf Mitte Dezember vorgezogen.

Kleine Parteien enorm unter Zeitdruck

Noch schwieriger wird es für die kleineren Parteien, die nicht im Bundestag oder Landtag vertreten sind. Denn die benötigen noch die Unterstützerunterschriften, dass sie überhaupt zur Wahl antreten dürfen. Auch dort gibt es Fristen einzuhalten: Eigentlich muss alles 13 Wochen vor der Wahl vorliegen - das Bundesinnenministerium kann die Fristen allerdings per Rechtsverordnung verkürzen.

Über dieses Thema berichtete SR 3 Saarlandwelle in der "Region am Mittag" am 11.11.2024.


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