Grundsteuerwertbescheid: Was Sie jetzt wissen müssen
Im Zuge der Grundsteuerreform gehen in diesen Tagen bei den ersten Haus- und Grundstücksbesitzern im Saarland die ersten Bescheide ein – und sorgen mitunter für Verwirrung. Doch dabei handelt es sich noch nicht um die eigentlichen Grundsteuerbescheide. Worauf Sie jetzt achten müssen, was zu tun ist und warum ein Einspruch nicht immer sinnvoll ist.
Schnelle Übersicht
- Was habe ich da für einen Brief bekommen?
- Was muss ich jetzt mit dem Brief machen?
- Soll ich in jedem Fall Einspruch einlegen?
- Wie und wo legt man Einspruch ein?
- Ab wann muss man die neue Grundsteuer zahlen?
Es ist das größte Steuerprojekt der Nachkriegsgeschichte: die Reform der Grundsteuer, die auf Grundstücke und der darauf stehenden Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird. Wegen dieser Reform müssen im Saarland mehr als eine halbe Million Grundstücke neu bewertet werden.
Deshalb müssen Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer im Saarland eine Grundsteuererklärung abgeben. Wer das frühzeitig getan hat und nicht die verlängerte Abgabefrist in Anspruch nimmt, hat in diesen Tagen möglicherweise schon einen schriftlichen Bescheid bekommen. Doch wie hoch die Grundsteuer in Zukunft ausfällt, steht darin noch nicht. Stattdessen: jede Menge Zahlen.
Was habe ich da für einen Brief bekommen?
„Was jetzt zurück kommt, ist nicht der Grundsteuerbescheid“, stellt Michael Leistenschneider, Präsident der Saarländischen Steuerberaterkammer, im SR-Interview klar. „Das ist der Grundsteuerwertbescheid beziehungsweise der Grundsteuermessbescheid.“
Hintergrund für den jetzt zugesandten Bescheid ist das zweistufige Verfahren der Grundsteuerreform. „Die Kommunen müssen auf Grundlage dieser Wert- beziehungsweise Messbescheide einen Hebesatz ermitteln. Das ist mit Sicherheit nicht der gleiche Hebesatz, der derzeit für die Grundsteuer gilt“, sagt Leistenschneider
Der Hebesatz ist im Steuerrecht ein Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Steuerschuld festzusetzen. Diesen Hebesatz für die neue Grundsteuer müssen die Kommunen mit Wirkung zum 1. Januar 2025 neu festlegen. In der Zeit davor wird die Grundsteuer noch nach den bislang gültigen Einheitswerten errechnet.
Was muss ich jetzt mit dem Brief machen?
Die Angaben im Grundsteuerwertbescheid müssen kontrolliert werden. Denn die Angaben in diesem Bescheid sind die Grundlage für die spätere Neuberechnung der Grundsteuer – ein sogenannter „Grundlagenbescheid“. Diese Kontrolle sollten Grundstücksbesitzer nicht aufschieben, denn sie haben nur einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen.
Wer den Bescheid nicht (rechtzeitig) kontrolliere und später einen Fehler bei der Grundsteuerberechnung der Kommune feststelle, könne den Grundsteuerwertbescheid nicht mehr anfechten und müsse dann mit der fehlerhaften Grundsteuer leben, so Steuerberater Leistenschneider. „Es ist wichtig, dass jetzt, wenn die Bescheide kommen, diese genau geprüft werden.“
Wenn beispielsweise das Finanzamt die Daten aus der Grundsteuererklärung nicht richtig übernommen hat, wenn Werte nicht übereinstimmen oder sonstige Unsicherheiten bestehen, dann muss fristgerecht – also innerhalb eines Monats – Einspruch eingelegt werden.
Soll ich in jedem Fall Einspruch einlegen?
Steuerberater Michael Leistenschneider rät jedoch von einem Pro-Forma-Einspruch ab. „Es gibt Steuerberater, die das empfehlen und meinen, man könne das wegen Verfassungswidrigkeit angreifen, also dass die Verfassungsmäßigkeit nicht gegeben sei.“
So versuchen diese Steuerberater zu verhindern, dass die Bescheide wirksam werden. „Da wird aber meiner Meinung nach die Finanzverwaltung nicht mitspielen und ein Ruhen des Verfahrens nicht zulassen.“ Leistenschneider empfiehlt stattdessen die normale Prüfung innerhalb des Monats. „Wenn da etwas nicht stimmt, dann bitte Einspruch einlegen, aber nicht pro forma wegen Verstoßes gegen die Verfassungsmäßigkeit. Das würde ich nicht empfehlen.“
Wie und wo legt man Einspruch ein?
Um Einspruch einzulegen, gibt es zwei Möglichkeiten. „Man kann einen Brief an das Finanzamt schreiben und begründen, warum man Einspruch erhebt“, so Leistenschneider.
Die Alternative: Elster, der elektronische Zugang zur Finanzverwaltung, über den viele Menschen auch ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Auch dort ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid möglich. „Das geht dann etwas galanter“, findet Leistenschneider
Ab wann muss man die neue Grundsteuer zahlen?
Fällig werde die neue Grundsteuer erst ab Januar 2025, sagt Leistenschneider. „Die Werte, die jetzt auf den 1. Januar 2022 festgelegt wurden, sind die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.“
Über dieses Thema hat auch die SR 3 Region am Mittag vom 09.12.2025 berichtet.
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12.12.2022, 14:30 Uhr
Hinweis der Redaktion: Anders als in einer früheren Fassung dieses Beitrags angegeben, beträgt die Prüfungsfrist nicht vier Wochen, sondern einen Monat. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.