Grubenwasser (Foto: SR)

Klarheit über Risiken des RAG-Konzepts verlangt

red   11.06.2014 | 16:28 Uhr

Zum Grubenwasserhaltungs-Konzept will die Landesregierung weitere Informationen von der RAG einholen. Die RAG kündigte an, entsprechende Fragen „selbstverständlich“ beantworten zu wollen. Dabei geht es u.a. um Erderschütterungen und Vernässungen an den Oberflächen der Böden.

Die Landesregierung hat eine erste Stellungnahme zum Grubenwasserkonzept der RAG abgegeben. Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke sagte dem SR, das Land habe darin weitere Informationen zu eingelagerten Bau-, Rest- und Versatzstoffen verlangt. Außerdem fehlten bisher auch Angaben zur Problematik von möglichen Erderschütterungen oder Vernässungen an den Tagesoberflächen. Die Landesregierung verlange eine Einschätzung der Risiken durch möglicherweise austretendes Methan oder Radon. Die RAG müsse ihr Konzept nun nach diesen Kriterien überarbeiten. Ein Ausschlusskriterium sei die Gefährdung von Trinkwasser im Saarland.

Politik & Wirtschaft
Offener Dialog zu Grubenwasserkonzept
Das saarländische Wirtschaftsministerium verspricht einen offenen Dialog in Sachen Grubenwasserhaltung. Das teilte ein Sprecher des Ministeriums dem SR mit. So soll unter anderem im Internet eine Informationsplattform zum Grubenwasserkonzept eingerichtet werden.

Trinkwasserverunreinigungen ausschließen

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Hubert Ulrich, sagte, es sei gut, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt. Noch vor zwei Monaten  habe die Große Koalition eigene Expertisen in Sachen Grubenwasserhaltung abgelehnt. Nun sei die Landesregierung zu der Erkenntnis gelangt, doch eigene Gutachten zu erstellen. Bevor also den Plänen der RAG grünes Licht signalisiert werde, müssten Ausgasungen, Tagesbrüche, Hebungen, Erderschütterungen und Trinkwasserverunreinigungen ausgeschlossen werden können.

Transparenz für die Bevölkerung

Die RAG kündigte an, die Fragen der Landesregierung beantworten zu wollen. Dies habe man ja bereits angeboten, vor allem was Reststoffe betreffe. Erst danach will die Landesregierung eine endgültige Stellungnahme zu dem Konzept abgeben. Und dann erst werde die RAG einen Antrag stellen. Staatssekretär Barke kündigte zudem eine Internet-Plattform an, auf der die Öffentlichkeit über einzelne Verfahrensschritte informiert werden soll. „Somit wird für die Bewohner in den entsprechenden Städten und Gemeinden eine möglichst große Transparenz geschaffen.“

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