Martin Welker (Foto: IMAGO / Jan Huebner)

GIU-Aufsichtsrat stimmt für Rauswurf Welkers

Thomas Gerber   28.04.2023 | 17:40 Uhr

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und gleich mehreren Hausdurchsuchungen hat der Aufsichtsrat der Saarbrücker Wirtschaftsförderungsgesellschaft GIU am Freitag einen zumindest vorläufigen Schlussstrich gezogen. Das Gremium hat am Nachmittag nach SR-Infos einstimmig empfohlen, den umstrittenen GIU Geschäftsführer Martin Welker fristlos zu kündigen.

Die Hausdurchsuchung vergangene Woche wegen des Verdachts der Abgeordnetenbestechung hat das Fass wohl zum Überlaufen gebracht. Der Aufsichtsrat folgte mit seiner Entscheidung, Welker rauszuwerfen, der Empfehlung einer eigens eingeschalteten Anwaltskanzlei. Demnach ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem 54-jährigen Juristen Martin Welker nicht mehr möglich.

Denn anders als etwa beim illegalen Waffenbesitz oder auch den Preisabsprachen beim Bau des Ludwigsparks war Welker bei der mutmaßlichen Bestechung der beiden Stadtverordneten der Satirepartei DIE PARTEI bereits Geschäftsführer der GIU – also Bediensteter der Stadt.

Video [aktueller bericht, 28.04.2023, Länge: 2:44 Min.]
GIU-Aufsichtsrat stimmt für fristlose Entlassung Martin Welkers

Welker soll mit Bestechung geprahlt haben

Zwar wird die Bestechung von beiden Seiten - sowohl von Welker als auch von den beiden angeblich Bestochenen - bestritten, aber Welker soll mit der Aktion geprahlt haben. Nach SR-Informationen soll er sie in einem abgehörten Telefonat gegenüber einem Dritten erwähnt haben.

Bekam Welker nach seiner Beurlaubung und Freistellung im November weiterhin sein Geschäftsführergehalt, ist das mit dem Rauswurf nun vorbei. Dass er sich das gefallen lässt, gilt als unwahrscheinlich. Vermutlich wird er gegen seine fristlose Kündigung klagen.

GIU-Aufsichtsrat stimmt für Welkers Entlassung
Audio [SR 1, (c) Thomas Gerber, 28.04.2023, Länge: 02:52 Min.]
GIU-Aufsichtsrat stimmt für Welkers Entlassung

Über dieses Thema berichten die SR-Hörfunknachrichten am 28.04.2023.


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