Ein Arzt schaut auf die elektronische Patientenakte (ePA) eines Patienten. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene)

Gesundheitsminister Jung bewertet elektronische Patientenakte positiv

  11.03.2023 | 19:07 Uhr

Durch die elektronische Patientenakte sollen Abläufe in Kliniken und Praxen digitaler werden. Saar-Gesundheitsminister Magnus Jung sieht darin Chancen für den medizinischen Bereich. Allerdings müsste auch für den Datenschutz gesorgt sein.

Im Gesundheitswesen läuft noch vieles über Papier oder Fax. Um Abläufe zu vereinfachen, will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die elektronische Patientenakte voranbringen. So sollen im nächsten Jahr alle Krankenversicherten eine solche Akte von ihrer Krankenkasse erhalten.

Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) bewertet die verpflichtende Einführung einer E-Akte für Patientinnen und Patienten grundsätzlich positiv.

Er betont aber, dass dabei datenschutzrechtliche Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Wichtig sei die Entscheidung, welche Informationen Kliniken, Praxen oder Forschungsinstitute erhalten dürfen.

Abläufe beschleunigen und Personal entlasten

"Die elektronische Patientenakte trägt dazu bei, zu besseren und schnelleren Entscheidungen zum Wohle der Patienten zu kommen", sagte Jung. Sie könne die medizinische Behandlung beschleunigen, "was bei zeitkritischen Erkrankungen wie zum Beispiel Herzinfarkt und Schlaganfall von hoher Relevanz ist".

Sie trage außerdem dazu bei, den bürokratischen Aufwand in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen abzubauen, wodurch auch das Personal entlastet werde.

Die Hintergründe:

Bereits seit zwei Jahren können gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Darin können medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg gespeichert werden.

Bislang ist die elektronische Akte freiwillig. Nach Plänen des Bundesgesundheitsministers soll bis Ende 2024 eine E-Akte standardmäßig für alle eingerichtet werden. Versicherte, die das nicht wollen, können aber widersprechen.

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