Saarland führt FFP2-Maskenpflicht ein
Im saarländischen Einzelhandel und im ÖPNV greift seit Mittwoch die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Für wen sie gilt und welche Masken zugelassen sind.
Direkt zu den Regelungen:
Am Dienstag hat die saarländische Landesregierung eine FFP2-Maskenpflicht für den Einzelhandel beschlossen. Sie gilt bereits ab Mittwoch.
Welche Masken sind vorgeschrieben?
Die neuen Regeln sehen vor, dass Mund-Nasen-Bedeckungen im Einzelhandel die Standards
- FFP2,
- N95 oder
- KN95
erfüllen müssen.
Wo gilt die schärfere Maskenpflicht?
Die schärfere Maskenpflicht gilt
- im Einzelhandel (betrifft auch Supermärkte und Drogerien)
- in Ladenlokalen
- im ÖPNV (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Taxen, Busse, Flugzeuge)
- im Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen
Für wen gilt die schärfere Maskenpflicht?
- Die neue Pflicht gilt für alle Kundinnen und Kunden ab 14 Jahren.
- Bei 7- bis 13-Jährigen reicht eine medizinische Maske wie bisher.
- Ausgenommen von der Maskenpflicht sind wie bisher u.a. Kinder unter sechs Jahren, Personen, die ärztlich bescheinigt keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen und deren unmittelbare Kommunikationspartner.
Zusätzlich gelten im Einzelhandel weiterhin Hygiene- und Abstandsregeln.
Weitere Zutrittsbeschränkungen, etwa einen 2G-Nachweis, sehen die neuen Regelungen nicht mehr vor. Damit reagiert die Landesregierung auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vergangenen Freitag, das im saarländischen Einzelhandel die 2G-Regel ausgesetzt hatte. Am Montag brachte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) daraufhin bereits eine Pflicht für FFP2-Masken im Einzelhandel ins Spiel.
Wie man FFP2-Masken erkennt
Masken nach dem FFP2-Standard bieten einen höheren Schutz als medizinische Masken, die bislang im Saarland ausreichten. Umfangreiche Informationen dazu hat die Max-Planck-Gesellschaft hier zusammengestellt.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) weist darauf hin, dass konforme Atemschutzmasken eine CE-Kennzeichnung mit der vierstelligen Nummer einer zugelassenen Prüfstelle tragen (Notified Body).
Sind auf einer Maske mehrere unterschiedliche Standards aufgedruckt oder eingeprägt (z. B. FFP2 und KN95), rät die BAUA von einer Nutzung ab.
Auch umetikettierte Masken oder solche mit widersprüchlichen Angaben auf der Verpackung oder der Maske selbst sollten nicht genutzt werden.
Auf der Maske sollten zu finden sein:
- Herkunftsdaten wie Hersteller- und Produktname
- die entsprechende Norm des Herkunftslandes
- die Schutzklasse (FFP2)
- CE-Kennzeichen und vierstellige Prüfnummer (Notified Body), die auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden kann
- Haltbarkeitsdatum der Maske
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 25.01.2022 berichtet.