Stempel mit Aufschrift Erbschaftssteuer  (Foto: IMAGO / CHROMORANGE)

Saarland lehnt regionalisierte Erbschaftssteuer ab

Kai Forst   08.12.2022 | 12:24 Uhr

Erben könnte ab dem kommenden Jahr teuer werden. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung bei der Erbschaftssteuer. So sollen etwa Immobilien steuerlich viel höher bewertet werden. Bayern plädiert daher für eine regionalisierte Erbschaftssteuer. Das Saarland lehnt diesen Vorschlag ab.

Um die Neuregelung der Erbschaftssteuer ist eine Debatte entbrannt. Anfang Dezember hatte der Bundestag das sogenannte Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Ein Aspekt: die Erbschaftssteuer.

Die neue Regelung setzt dabei eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, nach der Immobilienwerte künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden müssen. Das Gesetz sieht aber keine höheren Freibeträge bei der Vererbung vor - derzeit liegen sie etwa für Kinder bei 400.000 Euro.

Vor allem Immobilien betroffen

Da die Verkaufspreise für Immobilien in den vergangenen Jahren insbesondere in Ballungsräumen stark gestiegen sind, könnten die aktuellen Freibeträge etwa bei vererbten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern deutlich über dieser Schwelle liegen. Darauf würde dann Erbschaftsteuer fällig. Wirksam wird die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023.

Bayern will Erbschaftssteuer regionalisieren

Bayern will gegen diese Regelung vorgehen und plädiert für eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer und eine Erhöhung der Freibeträge. Doch mit seiner Kritik ist der Freistaat isoliert. Bei einer Umfrage im Finanzausschuss des Bundesrates stimmten 15 Länder gegen den Antrag Bayerns, zur Abstimmung über das Jahressteuergesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Saarland lehnt Antrag ab

Auch das Saarland lehnt den Vorstoß Bayerns ab, da die Gesetzgebungskompetenz bei der Erbschaftssteuer bezüglich der persönlichen Freibeträge auf die Länder übertragen werden solle. „Finanzstarke Länder hätten dann die Möglichkeit, ihre Freibeträge zu erhöhen, während andere Länder aufgrund ihrer Finanzlage dazu gezwungen sein könnten, ihre Freibeträge zu senken“, teilte die Staatskanzlei dem SR mit.

Die Folge wäre ein Steuerwettbewerb zwischen den Ländern, der mit dem Gebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht vereinbar wäre. „Die Debatte über die angemessene Höhe der bundesweit einheitlichen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer wird aber unabhängig vom bayerischen Antrag geführt werden. Das Saarland hat sich hier noch nicht positioniert“, heißt es weiter.

Bayern prüft Klage

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) prüft unterdessen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die neuen Regelungen seien "total unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern". Es sei nicht ungerecht, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen.

Zuvor hatte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner für eine deutliche Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer augesprochen. "In meinen Augen müssten sie um etwa 25 Prozent angehoben werden", sagte der FDP-Politiker.

Nicht übereilt handeln

Die Stiftung Warentest rät mit Blick auf die Reform der Erbschaftssteuer dazu, nun nicht übereilt zu handeln. „Ich würde davon abraten, jetzt noch schnell eine Schenkung hinzubekommen. Was viel wichtiger ist, sich tatsächlich mal in Ruhe von Fachleuten beraten zu lassen.“ Das übernehmen Notare, Steuerberater oder auch Fachanwälte für Erbrecht.


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