AfD-Vorstand im Saarland unrechtmäßig im Amt
Die Wahl zum Landesvorstand der Saar-AfD von Ende 2020 ist unwirksam. So hat das Landgericht am Freitag geurteilt. Ex-Landeschef Dörr, der gegen die Vorstandwahlen geklagt hatte, spricht von einem guten Tag für die Saar-AfD. Der amtierende unterlegene Landesvorstand will gegen das Urteil jedoch Berufung einlegen.
Die Urteilsbegründung der Richterin war eindeutig: Da bei der Wahl im Oktober 2020 nachweislich mindestens dreizehn Parteimitglieder mit abgestimmt hätten, obwohl sie ihre Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt hätten und somit nicht stimmberechtigt gewesen wären, sei die Wahl unwirksam.
Notvorstand überschritt mehrfach seine Kompetenzen
Da es bei der Wahl teils sehr knappe Ergebnisse mit nur fünf oder sechs Stimmen Unterschied gegeben habe, sei die Abstimmung durch nicht stimmberechtigte Mitglieder durchaus wahlrelevant gewesen.
Außerdem, so die Richterin, hätte sich der von der Bundespartei eingesetzte Notvorstand, der die Wahl durchführen ließ, mehrfach über seine Kompetenzen hinweggesetzt, indem er auch die Satzung ändern und Delegierte für den Bundesparteitag wählen ließ.
Dörr will auch Landesliste prüfen
Ex-AfD-Landeschef Josef Dörr will nun rechtlich prüfen lassen, ob auch die Aufstellung der Landeswahlliste für die kommende Landtagswahl ungültig ist. Zur Wahl Ende November hatte der derzeitige Landesvorstand eingeladen.