Verband sieht Energie-Preiserhöhungen im Saarland als gerechtfertigt an
Zahlreiche Energieversorger wollen die Preise im neuen Jahr erhöhen. Doch dürfen sie das? Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung missbräuchliche Preiserhöhungen untersagen. Der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft Saar sieht Anstiege kommunaler Energieversorger im Saarland indes als gerechtfertigt an.
Gas- und Strom wird im kommenden Jahr für Millionen Haushalte in Deutschland teurer werden. Jüngst hatte die „Bild“ mit Bezug auf Zahlen des Vergleichsportals Check24 berichtet, dass 457 Gasversorger die Preise 2023 deutlich anziehen wollen. Bei Stromversorgern sind es sogar mehr als 600 Anbieter, die ein Preisanstieg um 60 Prozent anpeilen.
Missbräuchliche Preiserhöhungen untersagen
Auch im Saarland sind zum Jahreswechsel massive Preissprünge bei Strom und Gas zu erwarten. Doch dürfen die Energieversorger das überhaupt? Die Bundesregierung hatte jüngst einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den Strom- und Gas-Versorgern zumindest ungerechtfertigte Preiserhöhungen im kommenden Jahr untersagt werden sollen. Demnach sollen Tariferhöhungen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember nur möglich sein, wenn der Versorger nachweisen kann, dass ihre Beschaffungskosten für den Strom oder das Gas angestiegen sind - etwa durch die infolge der Energiekrise höheren Marktpreise.
Mit der Regelung soll laut Wirtschaftsministerium verhindert werden, dass künftige Preiserhöhungen bereits allein deshalb erfolgen könnten, weil ja ohnehin der Staat über den Preisdeckel die Kosten trägt. Dies wäre "missbräuchlich" und müsse vermieden werden. Das Ministerium sprach mit Blick auf diese Regelung von einer "Beweislastumkehr", die für das Funktionieren der Preisbremsen "sehr wichtig" sei. Nicht das Kartellamt müsse beweisen, dass ein Missbrauch vorliegt, "sondern im Gegenteil, das Unternehmen muss beweisen, dass es nicht missbräuchlich" die Preise erhöht.
Beschaffungskosten "exorbitant gestiegen"
Der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes (VEW) sieht die Preiserhöhungen kommunaler Energieversorger an der Saar indes als gerechtfertigt an. Die Beschaffungskosten für Energie seien „exorbitant gestiegen“ und irgendwie müsse das bezahlt werden, sagte ein VEW-Sprecher dem SR. Man könne sicher sein, dass angekündigte Preiserhöhungen der städtischen und kommunalen Energieversorger im Saarland legitim sein, da sich die Unternehmen der strengen Kontrolle von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt unterzögen.
Je länger das Preisniveau so hoch bleibe, desto weniger seien Unternehmen in der Lage, die gestiegenen Großhandelspreise kompensieren. Auch die kommunalen Energieversorger müssten diese daher im angemessenen Rahmen schrittweise weitergeben.