Eine Frau mit einer FFP2-Maske sitzt in einer Buslinie in Saarbrücken. (Foto: Imago/BeckerBredel)

Saarland hebt Corona-Isolationspflicht auf

  06.12.2022 | 17:31 Uhr

Im Saarland gilt von diesem Samstag an keine Isolationspflicht mehr für Corona-Infizierte. Das hat der saarländische Ministerrat am Dienstag beschlossen. Welche Regeln dann für Infizierte gelten.

Mit dem Ende der Isolationspflicht im Saarland führt die Landesregierung eine Regelung ein, wie sie bereits in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg gilt. Mit der neuen Corona-Verordnung, die am kommenden Samstag, 10. Dezember, in Kraft tritt, dürfen positiv getestete Menschen ihre Wohnung verlassen - auf die Arbeit gehen oder in den Supermarkt – sofern sie nur leichte Symptome haben.

Regeln für Infizierte

Anstelle der Isolationspflicht gilt dann für Infizierte aber eine durchgehende Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung: Wer mit Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion getestet wurde, ist nach den neuen Regeln verpflichtet, mindestens fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine FFP2-Maske zu tragen. Auch Schülerinnen und Schüler müssen in den Schulen wieder eine Maske tragen, wenn sie infiziert sind.

Video [aktueller bericht, 06.12.2022, Länge: 2:24 Min.]
Keine Corona-Isolationspflicht im Saarland mehr

Die Maskenpflicht gilt nicht unter freiem Himmel, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Die Schutzmaßnahmen enden frühestens fünf Tage nach der positiven Testung, wenn 48 Stunden lang keine typischen Symptome vorgelegen haben, spätestens aber nach zehn Tagen.

Sonderregeln im medizinischen Bereich

Darüber hinaus haben die saarländischen Arbeitgeber nach Ministeriumsangaben aber auch die Möglichkeit, im Rahmen der allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen eigene Anordnungen im Umgang mit der Infektion zu treffen.

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Audio [SR 3, Interview: Simin Sadeghi , 06.12.2022, Länge: 03:40 Min.]
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In medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gelten laut Ministerium ohnehin weiter strengere Regeln für positiv Getestete. Egal, ob Betreiber, Beschäftigte, Besucher oder ehrenamtlich Tätige: Wer positiv getestet ist, darf medizinisch-pflegerische Einrichtungen nicht betreten. Damit wolle man vulnerable Gruppen besser schützen.

Hoher Immunschutz in der Bevölkerung

Das Gesundheitsministerium begründet die Aufhebung der Isolationspflicht damit, dass man eine "Inselsituation" für die saarländische Bevölkerung vermeiden wolle. "Wir möchten ein regional einheitliches Vorgehen ermöglichen", sagte Gesundheitsstaatssekretärin Bettina Altesleben (SPD).

Grund für die Anpassung der Verordnung sei zudem gewesen, dass sich das Coronavirus inzwischen weniger gefährlich zeige als zu Beginn der Pandemie. Trotz des hohen Ansteckungsgrades führe die vorherrschende Omikron-Variante aktuell nicht zu einer bedrohlichen Belastung des Gesundheitssystems. Außerdem bestehe in der saarländischen Bevölkerung ein hoher Immunschutz.

Maskenpflicht im ÖPNV bleibt

Von der Maskenpflicht im ÖPNV hatte sich Bayern am Dienstag als erstes Bundesland verabschiedet. Im Saarland bleibt sie aber weiter bestehen. Dazu sagte Staatsekretärin Altesleben, dass im ÖPNV eine ganz andere Nähe als beispielsweise in Kaufhäusern herrsche. Zudem seien Menschen auf Bus und Bahn angewiesen, um zur Arbeit zu kommen – man wolle das Infektions-Geschehen erst noch weiter beobachten.

Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 06.12.2022.


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