Der sogenannte Gelbe Schein soll ab 2023 durch eine digitale AU-Bescheinigung ersetzt werden. (Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)

Elektronische Krankschreibung startet am 1. Januar

Michael Schneider / Onlinefassung: Thomas Braun   19.12.2022 | 20:11 Uhr

Ab dem 1. Januar müssen Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber keine Krankmeldung mehr in Papierform abgeben. Alles soll dann mittels der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz "eAU", auf digitalem Weg geschehen. Der Start im Saarland könnte mancherorts allerdings holprig verlaufen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier – in dreifacher Ausführung für Arbeitgeber, Krankenkasse und Patient: Sie soll bald Geschichte sein. Schon seit diesem Jahr läuft der Datenaustausch zwischen vielen Arztpraxen und den Krankenkassen rein elektronisch.

Ab 1. Januar folgt dann mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch der elektronische Weg zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber – zunächst allerdings nur bei gesetzlich Versicherten.

Vor allem für Patientinnen und Patienten ist das eine Erleichterung. Sie brauchen keine Zettel mehr zu verschicken. "Wenn Sie sich beim Arbeitgeber melden und sagen: Ich bin krank, ich war beim Arzt. Dann kann der Arbeitgeber individuell bei der Krankenkasse abfragen, ob der Arbeitnehmer krank gemeldet ist – und wenn ja, für welchen Zeitraum", erklärt der Vorsitzende des Saarländischen Hausärzteverbandes, Michael Kulas.

Einige Arztpraxen noch mit Problemen

Einige Praxen blicken allerdings mit Sorge auf den Jahreswechsel. Denn der Start des Systems wurde immer wieder verschoben, zuletzt wegen der Corona-Pandemie. Seit dem Sommer läuft der digitale Austausch zwischen Praxen und Krankenkassen nun im Testbetrieb.

Die meisten melden zwar, dass es inzwischen funktioniert: "Es gibt aber immer noch einige Kollegen, und das sind nicht nur zwei oder drei, die sagen: Bei uns funktioniert es gar nicht", so Kulas. Es seien zwar noch zehn Tage bis zur Umstellung. "Es ist aber durchaus davon auszugehen, dass es das ein oder andere Problem geben wird."

Unternehmen sehen sich gut vorbereitet

Ab Januar sind eigentlich die Arbeitgeber bei Krankschreibungen in der Holschuld. Das heißt: Sie müssen sich um einen Datenabruf bei der Krankenkasse kümmern, wenn ein Mitarbeiter sich abmeldet.

Dafür gibt es spezielle Systeme in der Lohnbuchhaltung. Hier sei der Vorlauf lang gewesen, arbeitgeberseitig sei deshalb kaum mit chaotischen Zuständen zu rechnen. Die Unternehmen seien über die Verbände intensiv informiert worden, erklärt Jens Colling von der Vereinigung Saarländischer Unternehmen (VSU).

Bei Problemen übergangsweise Papier

Allerdings kennen sie hier auch die Probleme in einigen Praxen. Es könnte also anfangs etwas holprig werden, möglicherweise kommt im Einzelfall nur eine Fehlermeldung statt der korrekten Krankschreibung zurück.

"Bei jeder IT-Umstellung oder IT-Einführung kann es haken", sagt Colling weiter. Dann gelte es, den Fehler und entsprechende Lösungen zu finden. Und in der Zwischenzeit sollte man in solchen Fällen noch einmal auf die konventionellen Methoden zurückgreifen, damit der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen könne.

Das ist auch geplant: Trotz digitaler Übermittlung wird die Krankschreibung künftig nicht ganz papierlos ablaufen. Als Nachweis bekommen Patienten immer noch einen Ausdruck mit, falls es mit der Digitalisierung doch noch Probleme gibt.

Arbeitsagentur benötigt weiter herkömmliche AU

Wer arbeitslos ist und erkrankt, braucht übrigens weiter eine Bescheinigung auf Papier. Darauf hat die Arbeitsagentur hingewiesen. Sie sei erst ab 2024 gesetzlich berechtigt, eine AU bei den Krankenkassen abzurufen. Die Vorlage einer AU sei wichtig, damit die Betroffenen weiterhin ihre Leistungen erhielten.

Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht am 19.12.2022 im SR Fernsehen berichtet.


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