Der Sitz der GIU in Saarbrücken (Foto: IMAGO / Becker&Bredel)

Ermittlungen gegen GIU-Geschäftsführer

Mit Informationen von Thomas Gerber   21.04.2023 | 16:08 Uhr

Die Affäre um den freigestellten Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft GIU Martin Welker zieht weitere Kreise. Am Freitag haben Spezialermittler der Polizei Privat- und Geschäftsräume von Welkers Co-Geschäftsführer Heinz-Peter Klein durchsucht. Auch im Saarbrücker Rathaus wurden Unterlagen sichergestellt.

Das ominöse Vertragsverhältnis zwischen der GIU und der Rechtsanwaltskanzlei von Martin Welker hat nun dessen Co-Geschäftsführer Heinz-Peter Klein eingeholt. Im Sommer vergangenen Jahres hat Klein nämlich laut Staatsanwaltschaft 2,4 Millionen Euro an Welker ausgezahlt - Honorare für dessen Beratertätigkeit ab1999, die Welker über fast 20 Jahre nicht geltend gemacht hatte.

Ermittlungen gegen GIU-Geschäftsführer
Audio [SR 3, Thomas Gerber, 21.04.2023, Länge: 03:55 Min.]
Ermittlungen gegen GIU-Geschäftsführer

Für die Staatsanwaltschaft ein Fall von Untreue, denn die Voraussetzungen für die Auszahlung seien nicht erfüllt gewesen, da Welker keine korrekten Rechnungen vorgelegt habe. Dass dies tatsächlich Untreue darstellt, wird im Rathaus angezweifelt. Klein habe lediglich einen einstimmigen Aufsichtsratsbeschluss aus dem Jahr 2017 vollzogen.

1,8 Millionen für Anwaltsleistungen

Die GIU und Welker hatten sich dabei auf die Zahlung von zunächst 1,8 Millionen geeinigt, da Welker unstreitig jahrelang für seinen späteren Arbeitgeber als Anwalt tätig war. Auch die Frage der mangelhaften Rechnungsstellung sei geprüft worden. Nach SR-Informationen hatte eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei nach anfänglichen Bedenken Klein im Juli empfohlen, das Geld auszuzahlen.

Der von der Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung genannte mögliche Untreueschaden in Höhe von insgesamt 2,4 Millionen Euro stößt in der Stadtverwaltung unterdessen auf Erstaunen. Unstrittig ist dabei, dass Klein die 1,8 Millionen aus dem vom Aufsichtsrat 2017 abgesegneten Vergleich an Welker überwiesen hat.

Weiteres Geld für Beratertätigkeit

Klein soll aber laut Staatsanwaltschaft noch weitere knapp 600.000 Euro an Welker gezahlt haben, und zwar für dessen Beratertätigkeit zwischen 2017 und 2020 bis zu seiner Einstellung als GIU-Geschäftsführer. Auch das könnte, so die Staatsanwaltschaft, ein Fall von Untreue sein, da einige der Forderungen Welkers zum Zeitpunkt der Überweisung verjährt gewesen seien.

Genau das aber hat Klein nach eigenen Angaben berücksichtigt. Welker habe nämlich keine 600.000 Euro, sondern nur 300.000 Euro für die Beratertätigkeit erhalten. Darüber läuft im Übrigen aktuell ein Rechtsstreit vor dem Landgericht, bei dem Welker die „verjährten 300.000“ einklagen will.

Welker selbst nicht beschuldigt

Zu diesen Vorgängen erklärte die Staatsanwaltschaft auf SR-Anfrage, dass es sich bei dem von ihr angegebenen Schaden von insgesamt 2,4 Millionen Euro ganz explizit lediglich um einen „Anfangsverdacht“ handele und die Ermittlungen ja noch andauerten.

Welker ist in dem aktuellen Verfahren übrigens kein Beschuldigter - warum er fast zwei Jahrzehnte auf Honorar verzichtet hat, bleibt allerdings weiterhin rätselhaft.

Durchsuchungen am Freitag

In insgesamt vier Objekten haben in diesem Zusammenhang am Freitagvormittag Durchsuchungen stattgefunden, darunter die Wohnung sowie der Arbeitsplatz des beschuldigten Geschäftsführers Klein. Auch Räumlichkeiten der Stadt Saarbrücken wurden durchsucht. Dabei wurden laut Staatsanwaltschaft Unterlagen und elektronische Datenträger sichergestellt. Im Rahmen der Ermittlungen sollen die Daten jetzt ausgewertet werden.

Der Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen noch nicht geäußert.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 21.04.2023 berichtet.

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