A13 für Grundschullehrkräfte: Saarland will nicht der Letzte sein
Das Bildungsministerium schließt eine Angleichung der unterschiedlichen Lehrerbesoldung an Grundschulen und weiterführenden Schulen im Saarland nicht aus. Entscheidend ist aber wohl, welche Pläne der direkte Nachbar Rheinland-Pfalz verfolgt. Auch dort steigt der Druck, die bisherige Regelung anzupassen.
Immer mehr Bundesländer heben die Bezahlung von Grundschullehrkräften von A12 auf A13 an - also die Besoldungsstufe, die etwa Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien erhalten. Zuletzt hatte zum Beispiel Hessen eine schrittweise Erhöhung angekündigt.
Weder der Erste, noch der Letzte sein
Auch das Saarland schließt eine Anpassung nicht grundsätzlich aus. Man verfolge die Entwicklung angesichts des angespannten Arbeitsmarktes sehr genau. "Dabei ist klar, dass das Saarland sich als Haushaltssanierungsland weder an die Spitze der Bewegung setzen kann – noch können wir es uns angesichts des Personalbedarfs leisten, als letztes Land auf A13 für Grundschullehrkräfte zu schwenken", teilte das Bildungsministerium auf SR-Anfrage mit.
Insbesondere richte man dabei seinen Blick auf Rheinland-Pfalz. Dort hält man wie im Saarland, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt noch an der bisherigen Regelung fest. Der Druck, die Besoldung anzugleichen, dürfte angesichts der Entwicklung in den jeweils angrenzenden Bundesländern aber auch hier steigen.
Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro
Im Saarland sind derzeit noch rund 2100 von insgesamt 9500 Lehrkräften in der Besoldungsstufe A12 beschäftigt. Wird diese angehoben, müssten zudem aufgrund des bestehenden Abstandsgebotes auch die Besoldung in den Funktionsämtern - etwa für Schulleitungen und Fachleitungen - angepasst werden, so das Ministerium. Insgesamt würden dadurch jährliche Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro entstehen.
Schon seit langem fordern die Gewerkschaft GEW und der Saarländische Lehrerinnen und Lehrerverband eine Angleichung der unterschiedlichen Besoldung an den jeweiligen Schulformen. Für Berufsanfänger liegt der Unterschied beim Grundgehalt zwischen den beiden Besoldungsstufen derzeit bei etwa 640 Euro.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 18.01.2023 berichtet.