Die Logos verschiedener Social-Media-Plattformen und Messenger-Dienste sind auf einem Handybildschirm zu sehen (Foto: picture alliance/dpa | Christoph Dernbach)

Datenschutz auf Facebook und Instagram weiter in der Warteschleife

Sandra Schick   29.04.2023 | 19:19 Uhr

Facebookseiten oder Instagramprofile von Kommunen, Behörden und Regierungen sind Datenschützern schon seit langem ein Dorn im Auge. Jetzt soll die Frage gerichtlich geklärt werden. Doch bis zu einer Entscheidung kann es dauern.

Auf Facebook und Instagram gibt es zahlreiche Seiten von Städten und Gemeinden oder Behörden im Saarland. Auch die Landesregierung selbst ist mit der eigenen Fanseite "Saarland.de" auf den beiden Social Media-Plattformen vertreten.

Datenschützer üben daran schon seit langem Kritik: Denn hinter den Plattformen steht der Konzern "Meta", der Informationen über seine Nutzer speichert und damit detaillierte Profile erstellt, die etwa zu Werbezwecken genutzt werden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte der Bundesregierung sogar den Betrieb von Facebook-Seiten untersagt. Die allerdings wollte dem nicht nachkommen, hat stattdessen Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingericht. Nun muss das Gericht entscheiden, ob Behörden eigene Facebook- oder Instagramseiten haben dürfen.

Saarland blickt gespannt auf Gerichtsverfahren

Auch im Saarland wird diese Entwicklung mit Interesse verfolgt. Denn auch hier steht die Landesdatenschutzbeauftragte Monika Grethel seit Jahren mit der Landesregierung deswegen in Kontakt. Sie hat immer wieder darauf hingewiesen, dass ihrer Meinung nach ein datenschutzkonformer Betrieb der Fanpages auf Facebook und Instagram nicht möglich ist.

Mehrfach wurde die Landesregierung von ihr dazu aufgefordert, die Seiten abzuschalten. Passiert ist jedoch bisher nichts.

Verfahren kann lange dauern

Und das wird auch vorerst so bleiben: "Auch im Sinne einer bundesweit einheitlichen Handhabung will die saarländische Landesregierung die rechtliche Klärung auf der Bundesebene abwarten", teilte der Sprecher der Staatskanzlei, Julian Lange, auf SR-Anfrage mit.

Solange werde man – genau wie die Bundesregierung – die Fanpages weiter betreiben. Das Gerichtsverfahren sei eine Art "Musterverfahren" – das Ergebnis könne am Ende alle Betreiber einer solchen Fanpage betreffen, auch zum Beispiel private Unternehmen oder Medienhäuser.

Marco Schömer, Sprecher der saarländischen Datenschutzbeauftragten, blickt ebenfalls gespannt auf das Verwaltungsgericht. Allerdings räumt er ein: "Es wird dauern, bis wir da ein Ergebnis bekommen." Ein Jahr oder länger, vermutet er.

Wichtigkeit von Social Media wird betont

Ein Verzicht der eigenen Präsenz auf den beliebten Social Media-Plattformen kann man sich in der saarländischen Landesregierung derzeit aber ohnehin nur schwer vorstellen. Man müsse als Regierung dort sein, wo sich die Bürgerinnen und Bürger informieren, sagt die Staatskanzlei.

"Facebook ist die Plattform, auf der die Staatskanzlei sowie alle Ministerien die höchste Reichweite erzielen – allein dem seit 2009 bestehenden Account „Saarland.de“ folgen auf Facebook über 120.000 Menschen, vornehmlich aus dem Saarland" sagt Regierungssprecher Lange.

Verlässliche, seriöse Quellen auf diesen Plattformen seien "in einer Welt von Falschnachrichten und Desinformationskampagnen noch wichtiger geworden".

TikTok für Saar-Regierung kein Thema

Während man die Angebote des Meta-Konzerns für unverzichtbar hält, herrscht gegenüber einen anderen beliebten Plattform weitaus größere Vorsicht. Gemeint ist TikTok. Gegen die App des chinesischen ByteDance-Konzerns gibt es "neben grundlegenden datenschutzrechtlichen Risiken auch Bedenken bezüglich der Gefahr der Spionage und der Einflussnahme durch den chinesischen Staat", so Datenschutz-Sprecher Schömer.

Weil nicht nur Datenschützer vor der App warnen, sondern auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, sind öffentliche Stellen hier deutlich zurückhaltender in der Nutzung. Auch für die saarländische Landesregierung ist TikTok derzeit kein Thema, sagt Regierungssprecher Lange. Die derzeitige Landesregierung nutze die Plattform nicht. Weder als offizielle Plattform, noch Einzelpersonen.

"Keines der neun Regierungsmitglieder hat die TikTok-App auf dem Diensthandy", betont Lange. Für private Geräte gebe es aber keine Vorgaben. Gleiches gelte für normale Mitarbeiter.

Hans hatte TikTok-Kanal eingestellt

Hier ist man offenbar bemüht, die Fehler früherer Regierungsmitglieder nicht zu wiederholen: Ex-Ministerpräsident Tobias Hans hatte TikTok noch aktiv genutzt. Die Staatskanzlei hatte den Kanal betrieben. Erst nach Kritik von Datenschützern wurde der Account damals eingestellt.


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