Das gilt an Schulen und Kitas im harten Lockdown
Der Lockdown in Schulen und Kitas wurde bis zum 31. Januar verlängert. Ausgenommen davon sind Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen machen. Sie sollen laut Bildungsministerium ab dem 11. Januar gestaffelt wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Ein Überblick über die Maßnahmen.
Die Landesregierung hat auf ihren Internetseiten zum Coronavirus ein FAQ mit zahlreichen Fragen und Antworten rund um das Thema Schule zusammengestellt.
Was gilt seit Mittwoch?
An den Schulen und Kitas im Saarland gilt bis zum 31. Januar 2020: Alle Kinder und Jugendlichen sollen möglichst zuhause bleiben. Nur Schüler aus den Abschlussklassen sollen wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Der Start wird gestaffelt.
Schulen
Auch über den 10. Januar 2021 hinaus bleiben die bisher geltenden Regelungen im Januar bestehen: Die Schulen stellen nach Angaben der Landesregierung auf das "Lernen von zuhause" um. Dabei werden die Schüler von ihren Lehrern in Form von Distanz- oder Fernunterricht begleitet. Die Schulpflicht gilt weiterhin, nur die Präsenzpflicht wird aufgehoben.
Für die Abschlussjahrgänge gelten Ausnahmen: Laut Bildungsministerium werde zunächst der Präsenzunterricht wieder für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 12 an den Gymnasien und der Klassenstufe 13 an den Gemeinschaftsschulen ermöglicht. Für Schüler, die in den Klassenstufen neun und zehn den Hauptschulabschluss oder den Mittleren Bildungsabschluss absolvieren, starte der Präsenzunterricht ab dem 18. Januar.
In allen anderen Jahrgängen bleibt es laut Ministerium vorerst bei der Regelung, die bereits vor Weihnachten galt: Für Kinder bis einschließlich Klassenstufe 6 soll es vor Ort Angebote geben, um die Betreuung der Kinder von berufstätigen Eltern zu gewährleisten. Eltern sollten, so Streichert-Clivot, dazu mit der Schule Kontakt aufnehmen, damit dort die Betreuung geplant werden kann. "Es gibt viele Familien, die wissen müssen, ob sie ihr Kind in dieser Zeit in der Schule und der Nachmittagsbetreuung unterbringen können, wenn sie zum Beispiel in der Pflege beschäftigt sind." Daher stehe die Betreuung im Vordergrund. Auch Schüler, die zuhause keinen guten Arbeitsplatz haben, könnten in der Schule betreut werden.
Anders als in Bayern plant das Saarland übrigens nicht, die Winterferien im Februar zu streichen. Das Bildungsministerium teilte dem SR mit, die Familien hätten mit den Winterferien geplant. Eine Verschiebung von Ferien angesichts aufgebrauchter Urlaubstage und Überstundenkonten sei Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern nicht zuzumuten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei in der Pandemie für viele schon schwer genug. Das Bildungsministerium könne darin auch "keinen Mehrwert im Kampf gegen das Coronavirus erkennen".
Kitas
Kita-Kinder sollen nach Möglichkeit zuhause bleiben. Für Eltern, die Bedarf haben, soll aber eine Betreuung angeboten werden. Anders als im ersten Lockdown im Frühjahr wird diese Betreuung aber nicht nur auf Menschen beschränkt sein, die in systemrelevanten Berufen arbeiten. Eltern sollen hier Kontakt zur entsprechenden Einrichtung aufnehmen.
Seit dem 14. Dezember gilt an den Schulen für alle Personen - also Schüler, Lehrkräfte und anderes Personal - Maskenpflicht. Diese gilt überall dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten werden kann. Ansonsten bleiben alle Regeln des bisherigen Musterhygieneplans weiter bestehen. Damit gilt auch weiterhin im Saarland die Maskenpflicht im Unterricht auch für Grundschüler.
Ein Thema in der Sendung "aktueller bericht" am 14.12.2020.